„Mahnwort“ des Kölner Erzbischofs zur KLV
Am 19. März 1943 ergeht folgendes „Oberhirtliches Mahnwort“ des Kölner Erzbischofs:
„Die mit der Kriegsentwicklung für weite Kreise unseres Volkes besonders hier im Westen entstandenen Beunruhigungen und Gefahren sind leider geeignet, auch das Erziehungswerk zu beeinträchtigen, das die Familien an ihrem Nachwuchs zu berichten haben. Insbesondere dann, wenn die Familien sich entschließen müssen, ihre Kinder fern vom schützenden Gehege des Elternhauses oder von der Geborgenheit bewährter Erziehungsstätten in fremde Pflege und Erziehung zu geben. So verständlich diese Sorge für die Gesundheit und Sicherheit des Nachwuchses erscheint, so darf bei ihr der Gedanke an die religiöse Erziehung der Kinder und an die Sorge für ihre unsterblichen Seelen nicht zurücktreten. (...)
Was nützt es euch und eueren Kindern, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wenn ihr durch die Art, wie euere Kinder fern von euch untergebracht werden, vielleicht ihr Leben und ihr körperliches Gedeihen sichergestellt habt, die Seelen euerer Kinder aber in Gefahr gebracht werden. (...)
Ihr, die ihr irgendwie und irgendwo vor dem Hergott verantwortlich seid für die Seelen der Kinder, willigt nicht ein in ihre Unterbringung fern von euch, wenn nicht auch die religiöse Betreuung der Kinder, die Möglichkeit, den katholischen Gottesdienst zu besuchen und die heiligen Sakramente zu empfangen, tatsächlich gesichert erscheinen. (...)
Köln, den 19. März 1943
Erzbischof von Köln
Vorstehendes Mahnwort ist am Sonntag nach dem Empfang von allen Kanzeln der Erzdiözesen während des Gottesdienstes zu verlesen.“