Deutsche Bischöfe zur KLV
Im Rahmen einer Konferenz der westdeutschen Bischöfe am 17. März 1943 in Paderborn wird protokoliert:
„Über den Erlass betr. Erziehung elternloser Kinder [d.i. ein Erlass von Staatsekretär Lammers vom 5. Januar 1943] herrscht noch keine Klarheit. Jedenfalls müssen die Rechte der Erziehungsberechtigten gewahrt bleiben. Das Gleiche gilt für die Kinderlandverschickung, wo neuerdings Behörden versuchen, über das Elternrecht sich hinwegzusetzen und Kinder zu verschicken, ohne dass die Eltern ihre Unterschrift gegeben haben. Es wird beschlossen, durch eine Kanzelverkündigung der Eltern auf ihre Rechte betr. die religiöse Erziehung der Kinder hinzuweisen und vor allen sie auch aufzufordern, für den Fall ihres Todes - etwa bei Fliegerangriffen hier im Wesen - testamentarisch einen Vormund zu bestimmen, damit die religiöse Erziehung der Kinder entsprechend ihrem Willen gesichert bleibt.“