Sommerdienstplan der HJ
Im „Westdeutschen Beobachter“ wird am 11. März 1943 der „Sommerdienstplan“ der HJ bekanntgegeben. Er sieht vor, die Jugend neben dem normalen Dienst auch zu kriegsbedingten Sondereinsätzen heranzuziehen.
„Großer Wert wird darauf gelegt, dass die HJ-Führer und BDM-Führerinnen laufend Verbindung mit den Eltern halten. (...)
Der Kriegseinsatz der Jugend vollzieht sich auf acht reichseinheitlichen Gebieten: Osteinsatz und Erntehilfe, erweiterte Kinderlandverschickung, Wehrertüchtigung, Feldscher-und Gesundheitsdienstmädelausbildung, Werkarbeit, Sammlungen, Elternbetreuung und Stoßaktionen. Außerdem werden 12 örtliche Einsatzmöglichkeiten aufgeführt: Haushalts-Kindergarteneinsatz, Geschäfts-Nachbarbetreuung, Einsatz bei der Wehrmacht, Wehrmacht- und Lazarettbetreuung, Einsatz bei Luftschutz, Feuerwehr, Reichspost, Verkehr und Transport, in den Fabriken, bei der Schädlingsbekämpfung und Gartenhilfe.
Für die Sommerferien sind „Leistungswochen“ geplant, in denen „Pimpfenprobe, Jungemädelprobe“ und allgemein ein verstärkter ganztägiger Einsatz stattfinden sollen. Ferner ist eine „Woche der schaffenden Jugend“ vorgesehen, in deren Verlauf unter dem Motto „Unser Kriegseinsatz heißt Disziplin und Leistung“ Betriebsappelle und Ausstellungen stattfinden.