Filmische Propaganda für die KLV
In Folge 2/43 des Mitteilungsblatts für die erweiterte Kinderlandverschickung heißt es:
„2. Anordnungen der Reichsjugendführung
Aufklärung über die erweiterte Kinderlandverschickung durch Film (Ergänzung zur Vorschriftensammlung KLV B 1 b Blatt 1.)
Die NSDAP Reichspropagandaleitung, Hauptamt Film, Amt Filmische Ausrichtung, Hauptstelle Jugendfilm hat unter dem 20.11.42 einen Gemeinschaftsbrief 82/42 an alle Hauptabteilungen gerichtet:
Das Presse- und Propagandaamt der Reichsjugendführung hat den Gebietsführungen der Hitler-Jugend vor allem den luftgefährdeten Gebieten des Westens und Nordwestens, einen genauen Plan zur Aufklärung der Bevölkerung über die KLV zugesandt.
Über den Einsatz von Filmen und Diapositiven in Kinoorten ergehen an die Hauptstellen Film - die den Einsatz in Verbindung mit den KLV-Beauftragten der Gebiete übernehmen - folgende Anweisungen:
A. Normaltonfilm "Außer Gefahr".
1. Den west- und norddeutschen Gauen stehen einige Kopien des Filmes "Außer Gefahr" zur Verfügung, die bis auf weiteres bei den Hauptstellen Film zu lagern sind.
2. Der KLV-Beauftragte der Gebietsführung wird je nach der Notwendigkeit einer Aufklärung an die Hauptstellen Film herantreten und mit diesen gemeinsam mit dem Film "Außer Gefahr" Filmveranstaltungen durchführen, die ausschließlich der Aufklärung und Werbung dienen sollen.
3. Die bei den Hauptstellen Film lagernden Kopien "Außer Gefahr" sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ein Eintrittspreis für die Filmveranstaltungen mit diesem Film darf nicht erhoben werden.
4. Nach Absprache mit der Dienststelle KLV der Reichsjugendführung gehen sämtliche entstehende Unkosten dieser Veranstaltung zu Lasten der Dienststelle KLV der Gebietsführung der Hitler-Jugend. Die Theatermiete darf 10 Pfg. pro polizeilich zugelassenem Sitzplatz des jeweiligen Filmtheaters nicht überschreiten. Während alle Unkosten von der Dienststelle KLV der Gebietsführung unmittelbar bezahlt werden können, muss die entstehende Theatermiete über die Hauptstelle Film mit der Gebietsführung verrechnet werden.
5. Diese Veranstaltungen sind in der Erfolgs-Monatsmeldung Jugendfilm nicht zu melden.
B. Diapositive
1. Vom Deutschen Lichtbild-Dienst wurde den west- und norddeutschen Hauptstellen Filmtheatern des Gaues entsprechende Anzahl Diapositive zugesandt. Diese sind in den Hauptstellen Film zu lagern.
2. Der KLV-Beauftragte der Gebietsführung vereinbart je nach Notwendigkeit mit dem Leiter der Hauptstelle Film eine bestimmte Zeit zum Einsatz der Diapositive in den Filmtheatern.
3. Der zwischen dem Leiter der Hauptstelle Film und dem KLV-Beauftragten der Gebietsführung festgelegte Termin zum Einsatz der Diapositive (nicht länger als 14 Tage) muss sofort der Hauptstelle Jugendfilm der Reichspropagandaleitung - Hauptamt Film - gemeldet werden, damit eine Freigabe bei der Reichsfilmkammer veranlasst werden kann.
4. Die Diapositive sind von der Hauptstelle Film an die Filmtheater zu versenden und nach dem Einsatz wieder zurückzufordern. Entstehende Versandkosten sind der Dienststelle KLV der Gebietsführung der Hitlerjugend zu berechnen.
C. Schmalfilm "Außer Gefahr".
1. In der nächsten Zeit erhalten die west- und nordwestdeutschen Hauptstellen Film je eine Schmalfilmkopie des Filmes "Außer Gefahr", die dort vorerst zu lagern ist.
2. Diese Kopie kann in Elternveranstaltungen kostenlos eingesetzt werden, soweit zu diesen Veranstaltungen kein Eintrittsgeld erhoben wird.
3. Der Verleih des Schmalfilmes geschieht durch die Hauptstelle Film, während die organisatorischen Vorbereitungen in Händen der Hitler-Jugend liegen. Etwa entstehende Unkosten an Saalmieten usw. werden von der Dienststelle KLV der Gebietsführung gezahlt.
4. Diese Schmalfilmveranstaltungen sind ebenfalls in der Erfolgs-Monatsmeldung Jugendfilm nicht zu melden.“