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Ereignisse
1943
Januar

Neuerungen im KLV-Verschickungsmodus

In einem Rundschreiben der NSDAP (Amt für Erzieher) an die Kreisamtsleitungen des Amtes für Erzieher, Bergheim, Bonn, Aachen-Land, Aachen-Stadt, Düren, Euskirchen, Köln-Land, Köln, Rhein.-Berg., Siegkreis zu KLV-Verschickungsmodus wird am 19. Januar 1943 zur „Änderung des Verschickungsmodus“ Folgendes mitgeteilt:.

„Leider wurde bei der bisherigen Verschickungsart das Ziel der klassenweise Verschickung nur in den seltensten Fällen erreicht. Es soll nun in diesem Jahre versucht werden, die Behörde stärker einzuschalten. Nachstehend gebe ich Ihnen die Punkte bekannt, die den beiden Regierungen Köln und Aachen zugestellt wurden mit der Bitte, bei den weiteren Verschickungen in diesem Sinne zu verfahren. Der erste Versuch wurde bereits bei der Stadt Köln gemacht.

‚1. Die Regierung erhält vom Gauamt für Erzieher die Liste der Lager mit der Belegstärke, die diese auf die Kreisschulräte der Kreise, die zur Verschickung herangezogen werden, verteilt.

2. Die Kreisschulräte werden beauftragt, in den luftgefährdeten Orten einen Lehrer bzw. eine Lehrerin dienstlich für die KLV. zu verpflichten.

3. Dieser Lehrer wirbt in seiner Klasse für das ihm zugeteilte Lager. An größeren Orten mit mehreren Systemen erfolgt die Werbung auch in diesen Schulen.

4. Das Lager umfasst nur einen Jahrgang, es sei denn, dass in der Heimat zwei Schuljahre kombiniert waren.

5. In größeren Orten wird der Rest der Klasse, der sich nicht zur Verschickung gemeldet hat, für die Zeit der Verschickung der Nachbarschule zugewiesen. Da sich aus dieser Schule und diesem Jahrgang ebenfalls Schüler zur Verschickung meldeten, ist der Platz vorhanden. Dazu ist jetzt die dienstverpflichtete Lehrkraft entbehrlich.

6. Die Kreisschulräte melden zu den jeweils für die einzelnen Züge angegebenen Terminen der Regierung die Lehrkräfte und unterrichten gleichzeitig die zuständigen Kreisamtsleiter über die einzuberufenden Erzieher. Die Kreisamtsleitungen geben diese termingemäß an das Gauamt für Erzieher weiter.

7. Die Einberufung erfolgt durch das Gauamt für Erzieher.

8. Die dienstverpflichteten Lehrer melden dem Kreisamt für Erzieher zu dem jeweils angegebenen Termin namentlich die zur Verschickung kommenden Kinder und zahlenmäßig dem zuständigen Schulrat.

9. Alle anderen Formalitäten erfolgen nach wie vor durch das Kreisamt für Erzieher. Entsendepapiere sind ebenfalls dort anzufordern.

10. Die Herren Kreisschulräte wären anzuweisen, dass sie die Garantie für die Vollbelegung der Lager zu übernehmen haben, da bei diesem Modus nicht mehr die Möglichkeit des Ausgleiches besteht.

11. Es empfiehlt sich, die Lager überzubelegen, da erfahrungsgemäß bei den Untersuchungen und kurz vor der Abreise noch ein erheblicher Prozentsatz der Kinder ausfällt.‘“

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