Kompetenzwechsel bei der KLV
Laut Eintrag in der Chronik der Katholischen Volksschule Vorgebirgsstraße I in Köln ändert sich die Kompetenzzuteilung für die KLV:
„Ab 1943 wird die Organisation der Kinderlandverschickung in die Hände des Städtischen Schulamtes gelegt. Das Bestreben geht dahin, ganze Klassen mit dem Klassenlehrer für die Dauer eines halben Jahres in weniger luftgefährdeten Gegenden Deutschlands unterzubringen.“
Im Protokoll einer Konferenz der Evangelischen Volksschule Manderscheider Platz vom 18. Januar 1943 heißt es:
„KLV wird in die Hände der Schulaufsichtsbehörde gelegt. Sie beordert je nach Bedarf eine Lehrkraft mit ihrer Klasse ab. Dadurch fallen die Missstände der zusammengewürfelten Klassen fort. Der Lehrer kennt die Kinder, und die Eltern bringen der Sache mehr Vertrauen entgegen. Die Kinder des 4. und 8. Schuljahres gehen nicht.“