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Ereignisse
1943
Januar

Ferien in KLV-Lagern

In Folge 1/43 des Mitteilungsblatts für die erweiterte Kinderlandverschickung heißt es:

„Unter Aufhebung aller entgegengesetzten Bestimmungen gilt folgende verbindliche Ferienregelung in der KLV:

Während des Lageraufenthaltes werden grundsätzlich keine Ferien gewährt. In der Zeit der gesetzlichen Schulferien in den betreffenden Aufnahmegauen ist in den KLV-Lagern ein gelockerter Unterricht verbindlich durchzuführen.

Der Termin ist den Lagerleitern/innen durch die Gauwalter (Inspekteure) der Aufnahmegaue bekanntzugeben.

Der gelockerte Unterricht gibt Gelegenheit zu Lagerfahren, Wanderungen, sportlichen Veranstaltungen, Spielen, zur jahreszeitlichen Brauchtumspflege, Sammlungen usw.“

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