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Ereignisse
1934
November

Vorwürfe gegen Kaplan in Lüdinghausen

Am 14. Dezember 1934 beschwert sich die HJ-Gebietsführung Westfalen bei der Gestapo in Recklinghausen über Kaplan Bernhard Schwarte aus Lüdinghausen, der dort am Canisianum als Religionslehrer tätig ist, er habe „die Schüler während des Religionsunterrichtes zum Austritt aus der H.J. und den D.J. und Eintritt in kath. Jugendvereine aufgefordert“.

Die Gestapo nimmt daraufhin Ermittlungen auf und verfasst am 9. Januar 1935 folgenden Abschlussbericht:

„Ich habe gegen den Beschuldigten Kaplan ein Ermittlungsverfahren durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Beschuldigung zu Recht erhoben wurde. Wie die vernommenen Schüler der Quarta angaben, hat Kaplan Schwarte am 22.11.34 zu Beginn des Religionsunterrichtes gesagt: ‚In den kath. Vereinen herrscht Kameradschaft. Ich glaube, dass im Jungvolk die Kameradschaft nicht so gut sein kann, weil die oberen Führer die Schuld an vorgekommenen Zwischenfällen auf die unteren Führer abwälzen. Darunter kann ich keine ne Kameradschaft verstehen. Wenn Ihr dort keine richtige Kameradschaft lernen könnt, so kommt in die kath. Vereine, dort könnt Ihr richtige Kameradschaft lernen und seid auch unter Euch Schülern.‘ Die Schüler gaben ferner an, der Kaplan hätte von zwei Lägern gesprochen, und zwar von ‚Staatsjugend‘ und ‚Katholischer Jugend‘.

Der beschuldigte Kaplan hat in seiner Vernehmung am 17.12.34 hierzu die Erklärung abgegeben, die Angaben der Schüler seien keine wörtliche Wiedergabe seiner Rede. Er hätte keinen Schüler zum Austritt aus der H.J. oder dem D.J. aufgefordert und auch die bereits von H.J. und D.J. erfassten Schüler nicht zum Eintritt in kath. Jugendvereine zu bewegen versucht. Lediglich diejenigen Schüler, die bisher einer Jugendvereinigung nicht angehörten, hätte er zum Eintritt in die kath. Jugend aufgefordert, damit sie dort die Gemeinschaft erlebten. Dabei hätte er auch zum Ausdruck gebracht, im Jungvolk in Lüdinghausen schiene ihm nicht die rechte Kameradschaft zu herrschen, denn er hätte die Feststellung machen müssen, dass ein Führer des Jungvolkes die Schuld an einem Vorgange auf einen Unterführer hätte sitzen lassen. Diejenigen Jungen, die im Jungvolk seien, hätte er aufgefordert, dort für echte Kameradschaft einzutreten. Der Kaplan bestritt, von zwei Lägern oder von Staatsjugend und katholischer Jugend in Gegenüberstellung gesprochen zu haben. Die von ihm gebrauchte Bezeichnung ‚Katholische Jugend‘ erklärte er so, dass damit nur eine im Hause bestehende lose Gemeinschaft derjenigen Jungen zu verstehen sei, die einem kath. Jugendverein noch nicht angehörten, später jedoch in einen solchen eingegliedert werden sollten.

Wenn auch die vernommenen Schüler die Worte des Kaplans nicht wörtlich wiedergeben konnten, so geht doch aus dem Vorhergesagten hervor, dass die Angaben der Schüler inhaltlich die Ausführungen des Kaplans richtig wiedergeben. Selbst wenn der Kaplan nicht offen oder in versteckter Weise zum Austritt aus den nationalsozialistischen Jugendorganisationen aufgefordert hat, muss doch angenommen werden, dass er den Austritt der Schüler aus diesen Organisationen herbeifuhren wollte. In diesem Sinne sind seine Worte auch von den Schülern aufgefasst worden und haben zu einer großen Erregung unter den Schülern Anlass gegeben. Der beschuldigte Kaplan hat durch sein Verhalten gegen seine Pflichten als Religionslehrer verstoßen. sein Auftreten ist geeignet, der beabsichtigten staatspolitischen Erziehung der Jugend entgegenzuwirken. Ich habe dem Herrn Regierungspräsidenten in Münster vorgeschlagen, den Kaplan zu verwarnen und ihm die Befugnis zur Erteilung von Religionsunterricht zu entziehen.“

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