KLV-Erfolg nur mit Zwang?
Der Essener Schulrat teilt auf der Grundlage von dessen Verordnung vom 24. April 1941 dem Regierungspräsidenten in Düsseldorf seine Bedenken hinsichtlich des Verfahrens bei der Verlegung der Essener Schulen mit. Die Verlegung, die „unbedingt notwendig“ sei, könne nur dann „glatt und reibungslos“ durchgeführt werden, wenn der Beschluss gefasst würde, „es im Wege des Zwanges zu tun“. „Das scheint aber nicht möglich zu sein. Deshalb ist die Aktion zur Zeit nur mit Zustimmung der Eltern möglich.“