Verlegung von Essener Schulen genehmigt
Am 24. April 1943 erteilt der Regierungspräsident in Düsseldorf sein Einverständnis, „dass in Anbetracht der besonderen Verhältnisse die Schulen und Schulklassen möglichst geschlossen verlegt werden“. Die schulische Verantwortung verbleibt in den Händen der Schulleiter, während die Verantwortung für Transport, Verpflegung und Unterbringung durch die Dienststellen der KLV erfolgen soll.