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Ereignisse
1943
März

Bericht über Lage der Essener Schulen

Am 20. März 1943 wird dem stellvertretenden Essener Gauleiter Schleßmann folgender Bericht zur Lage der örtlichen Schulen nach den schweren Bombenangriffen vorgelegt:

„Anliegend überreiche ich Ihnen die gewünschte Übersicht über die Essener Schulen. Zu einer eventuellen Wiederaufnahme des Schulunterrichts bemerke ich folgendes:

1) Volksschulen: Es sind noch 43 nichtbeschädigte und 20 leichtbeschädigte Gebäude vorhanden. Dies könnten sofort wieder für den Schulbetrieb bereitgestellt werden. Ich bemerke jedoch, dass diese Schulen in der Hauptsache an der Peripherie der Stadt Essen liegen und deswegen für eine allgemeine Wiederaufnahme des Unterrichts an den Essener Schulen nur teilweise oder gar nicht ins Gewicht fallen.

2) Mittelschulen: Es ist nur 1 Mittelschule, und zwar die Mittelschule Essen-Süd (Christinenschule), vorhanden, die aber auch als Notunterkunft vorgesehen ist. Der Mittelschulunterricht kann also praktisch in eigenen Gebäuden nicht aufgenommen werden.

3) Oberschulen: Zur Verfügung stehen noch die Alfred-Krupp-Schule, Essen-West, und die Carl-Humann-Schule, Essen-Steele. Die Oberschule für Jungen Essen-Borbeck ist beschädigt, der Unterricht kann jedoch teilweise durchgeführt werden. Zu einer Unterrichtsaufnahme in den Oberschulen bemerke ich folgendes:

a) Bis auf weiteres ist ein Unterricht für die Klassen 1 – 4 in Essen nicht möglich.

b) Für die Klassen 5 – 7 kann im Rahmen der Möglichkeiten der Unterricht wieder aufgenommen werden. Die Klassen 5 der Knaben, das sind die 15-jährigen, sind vollständig hier, weil sie weder von der KLV noch von den Luftwaffenhelfern erfasst werden. Von den Klassen 6 und 7 sind lediglich die Jungen zu beschulen, die als Luftwaffenhelfer nicht tauglich sind. Der Unterricht der Luftwaffenhelfer ist besonders geregelt.

c) Die Klassen 1 – 4 müssen grundsätzlich geschlossen in die KLV entsandt werden.

d) Die Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder in anderen Städten unterzubringen, können dies auf ihre eigene Veranlassung hin tun; in diesem Falle müsste Überweisung als Gastschüler erfolgen. Sollten Eltern von diesen beiden Möglichkeiten keinen Gebrauch machen, so müssten die betreffenden Schüler und Schülerinnen aus der Betreuung durch die Essener Schulverwaltung ausfallen.

Nach einer mir gewordenen fernmündlichen Mitteilung des WBK I werden dort Überlegungen angestellt, die Mädchen der Klassen 6 und 7 zum weiblichen Arbeitsdienst einzuziehen.

Die Organisation des Unterrichts der Klassen 5 – 7 der Knaben und Mädchen kann von hier aus durchgeführt werden.“

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