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Ereignisse
1943
März

Lage der Schulen in Essen nach Angriffen

Am 17. März 1943 wird ein Bericht über die Lage der Schulen in Essen nach den schweren Luftangriffen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen verfasst.

Eine Wiederaufnahme des Unterrichts in vollem Umfange, so heißt es dort, sei „in keiner Schulsparte auch nur annähernd möglich“. „Im Interesse der Schulischen Versorgung der Kinder ist es daher unabwendbar, dass die Eltern ihre Kinder entweder zur KLV anmelden, oder sie bei Verwandten in anderen Städten unterbringen. Seitens der Herren Schulräte war angegeben worden, dass die Eltern nachstehende Einwendungen gegen die KLV erheben:

1) Entsendung in das Protektorat. In die Reichsgebiet eher einverstanden.
2) Mangelnde konfessionelle Betreuung überhaupt.
3) Fehlen der Lebensmittelkarten der Kinder im Haushalt.
4) Einige Eltern möchten ihre Kinder hierbehalten, sie sollen die Gefahr mit ihnen teilen.

Die Direktoren erklärten, dass hauptsächlich Punkt 1 – Entsendung ins Protektorat – von den Eltern eingewendet würde. Die Eltern bzw. die Mütter hätten den Wunsch, zwischendurch ihre Kinder besuchen zu können, was bei der Entsendung ins Protektorat nicht möglich sei. Einzelne Direktoren fragten an, ob es nicht angängig sei, auf Grund persönlicher Beziehung eine Verlegung der Schule nach auswärts vorzunehmen. Es sei ihnen eventuell möglich, in einer anderen Stadt die Kinder in Familien unterzubringen und die gesamte Schule in einem am Ort befindlichen Gebäude zu unterrichten. Eine Erörterung der Frage und die Herbeiführung einer Entscheidung wurde in Aussicht gestellt. Es bleibt jedoch hierbei zu berücksichtigen, dass der Grundgedanke der KLV, die Lagererziehung, ausscheidet. Die finanzielle Frage kann eventuell nicht ausschlaggebend sein. Abschließend musste festgestellt werden, dass nach der Entsendung in KLV und der privaten Entsendung noch eine gewisse Anzahl der Schüler in Essen bleibt, wo die Eltern grundsätzlich auf dem Standpunkt stehen, ihre Kinder behalten zu wollen. Zahlen stehen noch nicht fest, da die Direktoren heute noch nicht wissen, welche Kinder inzwischen entsandt sind bzw. werden. Der Sorge für die Beschulung dieser restlichen Kinder kann sich die Verwaltung auf die Dauer nicht entziehen. Ob eine zwangsweise Entsendung erfolgen kann, muss an höchster Stelle entschieden werden.

Bei der Entsendung in die KLV kommen die Klassen 5, 6 und 7 der Oberschulen nicht infrage. Die Klassen 5 sind z. Zt. noch voll vertreten, während aus den Klassen 6 und 7 nur die nicht als Luftwaffenhelfer tauglichen Schüler zu beschulen sind.“

An den Höheren Jungenschulen der Stadt werden zu diesem Zeitpunkt 933 Schüler, an den Höheren Mädchenschulen 824 Schülerinnen gezählt. Es wird vorgeschlagen, die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5, 6 und 7 dieser Schulen am Donnerstag, den 25. März 1943, wieder einzuschulen.

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