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Ereignisse
1934
August

Düsseldorfer Regierungspräsident verbietet "Junge Front"

Am 9. August 1934 veröffentlicht der Westdeutsche Beobachter eine Pressemeldung des Regierungspräsidenten von Düsseldorf, der zufolge auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 und in Verbindung mit § 14 PVG vom 1. Juni 1931 die in Düsseldorf erscheinende Wochenschrift "Junge Front" für vier Wochen bis einschließlich 31. August 1934 verboten ist.

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