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Ereignisse
1943
März

CVJM-Bibelarbeit: Verboten oder nicht?

In Emminghausen [heute zu Wermelskirchen gehörend] besteht 1943 ein Kreis von Jungen, der sich regelmäßig zur Bibelstunde trifft – eine Form der Zusammenkunft, die von Seiten des NS-Regimes jedoch für unstatthaft erachtet wird und verboten werden soll. Der Leiter der Zusammenkünfte, Kurt-Jürgen Karp, sucht daher in einem Schreiben vom 1. März 1943 die Unterstützung des Westdeutschen Jungmännerbundes:

„Im vorigen Jahre hat Evangelist Bruder Müller bei uns gewirkt. Viele junge Freunde, die bis zu dieser Zeit das ewige Heil noch nicht erkannt hatten, sind damals zum Glauben gekommen. Und da genügte uns die Sonntagsstunde des Jünglingsvereins nicht mehr, und wir beschlossen, uns samstags abends um Gottes Wort zu scharen. Wir kommen immer zu etwa 12-14 Jungen zusammen. Jedesmal nehmen wir einen Bibelabschnitt zur Besprechung durch. Anschließend halten wir dann eine Gebetsgemeinschaft. Es ist herrlich, wie da ei einzelnen Freunde aus sich herausgehen – was meistens in den Stunden, wo die älteren Brüder zugegen sind, nicht der Fall ist – und wir bringen alle Gebrechen und Sorgen vor den Herrn, und Er hat uns noch immer geholfen.

Nun wurde uns gesagt, dass eine solche Zusammenkunft nicht gestattet sei. Ich möchte bei Ihnen einmal anfragen, ob das wirklich der Fall ist. Wir sind ja kein öffentlicher Verein, treffen uns aber doch im Vereinshaus. Schreiben Sie mir doch bitte mal, ob so etwas von Staatswegen verboten ist. Oder raten Sie uns vielleicht, dass wir uns in der Wohnung eines Freundes treffen? […]

Herzlichen Gruß
Kurt-Jürgen Karp
Dhünn bei Wermelskirchen“

Der stellvertretende Bundeswart des Westbundes antwortet auf das Schreiben am 11. März 1943 zur Frage eines möglichen Verbots:

„Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Staatspolizei solche Kreise immer wieder als illegal bezeichnet und hier und da auch aufgelöst hat. Sie erkennt nur solche Jugendgemeinschaften an, die Veranstaltung einer Kirchengemeinde sind und sich auf ‚rein religiöse Betätigung’ beschränken. Das letztere trifft auf Euren Kreis zweifellos zu. Damit auch die erste Anforderung erfüllt wird, würde ich raten, irgendwie Euch von der Gemeinde legitimieren zu lassen, etwa so, dass der Gemeindepfarrer wenigstens den Namen für die Arbeit hergibt, falls von anderer Seite danach gefragt werden sollte. […] Jedenfalls würde ich dringend raten, die Stunde nicht in einer Wohnung, sondern ruhig im offiziellen Vereinshaus abzuhalten, damit die Sache nicht den Anstrich eines geheimen Konventikels bekommt. Das Beste wäre, wenn der Gemeindepfarrer seine Hand über euch hielte und Ihr als ‚Gemeindejugend’ anzusehen sein würdet.“

In der Folge suchen die Jungen den Beistand des Pfarrers und arbeiten fortan als Gemeindejugend. In einem Schreiben vom 9. April 1943 berichten sie auch, dass sich der „Ansturm von außen etwas gelegt“ habe. Durch ihr Bekenntnis würden sie von den übrigen Kameraden geachtet.

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