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Ereignisse
1934
Dezember

HJ-Angehörige dürfen nicht vom Gottesdienst abgehalten werden

Die Zeitschrift „Evangelium im Dritten Reich“ druckt am 9. Dezember 1934 die Stellungnahmen zweier HJ-Gebietsführer zu der Frage ab, ob HJ-Angehörige vom Besuch des Gottesdienstes abgehalten werden dürfen.

„Der Führer des Gebietes 16 (Franken-Ostmark) der HJ, Rudolf Gugel, gibt, wie die Nürnberger Nachrichten berichten, bekannt:

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass allen Angehörigen der nationalsozialistischen Jugendbewegung die Möglichkeit gegeben werden muss, sonntags ihren religiösen Pflichten nachzukommen. Vor allem dürfen keinerlei Versuche gemacht werden, HJ-Angehörige vom Besuch des Gottesdienstes abzuhalten. In diesem Zusammenhang verbiete ich allen Führern der Hitler-Jugend und des Deutschen Jungvolks jegliche Stellungnahme zu konfessionellen Auseinandersetzungen und insbesondere jegliche Werbung für die Deutsche Glaubensbewegung. Angehörige der Hitlerjugend, welche diese Anordnung nicht beachten, haben mit dem Ausschluss aus der Hitlerjugend zu rechnen. Heil Hitler! Der Führer des Gebietes 16 (Franken)

gez. Rudolf Gugel, Gebietsführer.

Der Führer des Gebietes Niedersachsen der Hitler-Jugend, Oberbannführer Blomquist, hat folgenden Tagesbefehl erlassen:

‚Meine Kameraden! Auf Befehl des Jugendführers des Deutschen Reiches erinnere ich euch erneut an die Verfügung, dass HJ- und DJ-Führer, die solche Hitlerjungen und Jungvolkjungen, die am Gottesdienst teilnehmen möchten, bewusst an der Teilnahme hindern, mit schwersten Strafen bis zum Ausschluss aus der Hitlerjugend zu rechnen haben. Eine Werbung für christenfeindliche Lehren wird innerhalb der Hitlerjugend nicht geduldet. Die Hitlerjugend ist an konfessionellen Dingen uninteressiert. Eine Werbung für die gegenchristliche Bewegung unter Führung des Herrn Hauer ist in der Hitlerjugend streng verboten.‘“

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