Menü
Ereignisse
1934
August

Genehmigungspflicht für Bibelfreizeit?

Der CVJM Neukirchen sucht – wahrscheinlich im Juli 1934 - bei der HJ Gebietsführung in Düsseldorf um Genehmigung für eine Bibelfreizeit vom 17. bis 27. August 1934 nach. Dort weigert man sich, das Lager zu genehmigen, weil es beim Landesjugendpfarramt nicht gemeldet sei.

Da der CVJM aber nicht vom Landesjugendpfarramt abhängig ist, fragt man schließlich beim Westbund nach und erhält – verspätet am 16. August 1934 – aus Wuppertal-Barmen daraufhin die Auskunft, dass es nicht nötig gewesen sei, eine Freizeit bei der HJ-Gebietsführung anzumelden. Eine diesbezügliche Anfrage beim Reichsinnenministerium habe ergeben, „dass und die Veranstaltung von wirklichen Bibelfreizeiten ohne weiteres erlaubt sei“.

Für weitere solcher Vorhaben wird vorgeschlagen, sich sofort mit dem Westbund in Verbindung zu setzen und nicht vorher die HJ-Gebietsführung auf eine geplante Veranstaltung aufmerksam zu machen, da andernfalls Störungen befürchtet werden. Für den Fall, dass die geplante Freizeit trotz der späten Antwort noch stattfinden solle, wird daher angemahnt, „unter allen Umständen“ zu vermeiden, „dass die Öffentlichkeit durch Ihr Auftreten aufmerksam gemacht“ werde. „Die Jungens dürfen keine Kluft tragen und auch nicht in Trupps marschieren. Sie müssen sie vorher dazu erziehen, dass sei ganz unauffällig ihren Weg machen und höchstens zu zweien oder dreien miteinander gehen“.

Baum wird geladen...