Konflikte und Drohungen im Evangelischen Jugendwerk
Am 26. Juli 1934 wendet sich Landesjugendpfarrer Voß an den zwischenzeitlich zum Westbund-Vorsitzenden aufgestiegenen Christian Ebert aus Dortmund. Ihm sei zu Ohren gekommen, dass Ebert „gelegentlich einer Mitgliederversammlung des CVJM … einen Brief verlesen und erläutert“ habe, „den ich an eine Führungsstelle der HJ geschrieben haben soll, und in dem ich der HJ Vorwürfe über Nichteinhaltung des mit der Reichskirche geschlossenen Vertrages gemacht haben soll“.
Voß räumt zwar ein, dass er „gelegentlich zur Beseitigung einzelne Schwierigkeiten mich an das Gebiet gewandt habe“. „Das ist meine Pflicht und die beanstandeten Schwierigkeiten sind in allen Fällen durch die HJ. irgendwie behoben worden.“ Was ihn aber offenbar stört, ist die Tatsache, dass Inhalte seiner „Denkschrift“ sozusagen ins feindliche Lager der Evangelischen Jugendverbände gelangt sind. Er fordert Ebert daher auf, „mir mitzuteilen, welchen Brief Sie verlesen haben, wie Sie in den Besitz des Durchschlages gekommen sind, und welchen Zweck Sie mit dem Verlesen verfolgt haben“. Diese Aufforderung versteht der Pfarrer ultimativ und schreckt auch nicht vor unmissverständlichen Drohungen zurück: „Ich fordere Sie auf, mir bis zum 1. August 1934 eine befriedigende Antwort zu geben. Nach dem 1. August gebe ich diese Sache als Verleumdung an die Staatspolizei.“
Ebert antwortete umgehend am 28. Juli: „Es ist richtig, dass ich in einer geschlossenen Mitglieder-Versammlung des CVJM Dortmund Teile aus Ihrer ‚Denkschrift Evangelisches Jugendwerk und Volksjugend‘ verlesen habe. Sie können sich wohl denken, dass ich in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Westdeutschen Jungmännerbundes, des größten Bundes im Reichsverband, hin und wieder Gelegenheit habe, Einblick in ähnliche Schriftstücke zu nehmen. Dies umso mehr, als wir im Bunde eine prachtvolle Geschlossenheit im Blick auf die gemeinsame Verantwortung für Jugend, Volk, Staat und Kirche haben. Wahrscheinlich wird umgekehrt auch an Sie manche Mitteilung über uns auf Umwegen gelangen.
Aus dem erwähnten Bericht habe ich den Teil verlesen, der von dem Verhältnis der kirchlichen Jugendarbeit zur HJ handelt, also die Dinge, welche Sie selbst auf Grund Ihrer seitherigen Erfahrungen berichtet haben. Ich versichere Sie, dass es mir dabei keineswegs um eine Verleumdung zu tun war, das war weder beabsichtigt noch wurde es von den Hörern so aufgefasst. Der Zweck des Verlesens war lediglich der, unseren bei den Auseinandersetzungen des vorigen Jahres interessierten Freunden an Hand Ihrer Feststellungen nachzuweisen, dass unsere damaligen Bedenken leider so eingetroffen sind, wie wir es vorausgesehen haben. Es hat sich also gar nicht um eine Stellungnahme gegen Sie gehandelt, sondern umgekehrt um eine Bestätigung Ihrer Feststellungen auf Grund ähnlicher auch von uns gemachter Beobachtungen. Eine Diskussion über das Vorgetragene hat nicht stattgefunden. Vielmehr sind sämtliche Anwesenden bei der Versammlung in der Lage, zu bekunden, dass ich am Schluss der Verlesung unsere Mitglieder feierlich und ernstlich aufgefordert habe, ihren Dienst in der HJ erst recht treu und gewissenhaft auszuüben. Dieses wurde auch von dem leitenden Sekretär des Vereins in seinem Schlusswort noch einmal ausdrücklich bestätigt, indem er sagte, dass der CVJM von seinen Mitgliedern nach wie vor doppelte Treue in ihrem Dienst in der HJ erwarte. Im Übrigen darf ich hier anmerken, dass aus unseren Jugendgruppen z.Zt. ein großer Prozentsatz in die HJ eingegliedert wurde und zwar weithin auf Grund der Aufforderung durch die Vereinsleitung.
Es hat sich bei dieser Sache also keineswegs um eine kirchenpolitische Angelegenheit gehandelt, so dass von einer Verleumdung, die ein Eingreifen der Staatspolizei rechtfertigen könnte, keine Rede sein kann. Ich darf wohl annehmen, dass Sie nach Kenntnisnahme dieser Darlegungen auch zu diesem Schluss kommen werden und hoffe diese Angelegenheit hiermit für erledigt.“
Tatsächlich ist Voß nach Erhalt dieses Schreibens weitgehend zufriedengestellt und äußert sich am 31. Juli 1934 entsprechend „erfreut“. „Wenn Sie aus meiner an die Synodaljugendpfarrer gesandten Schrift ohne Kommentar vorgelesen haben, so ist das sicher keine ‚Agitation‘. Eine andere Frage ist es immerhin, ob es heute tunlich ist, solche Dinge in Ihrem Kreis zu behandeln. Es kann ja immerhin zu unliebsamen Missverständnissen führen. Ich gebe nach Dortmund Bescheid, dass ich mit Ihrer Antwort zufrieden bin, soweit Ihr Brief in Frage kommt. Sollten sich allerdings aus dieser Versammlung heraus Schwierigkeiten aus Verdrehungen ergeben, müsste ich ja doch weitere Schritte tun. Hoffentlich kommt nichts mehr nach.“
Zugleich fragt Voß wegen einer Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen Kirche und Westbund nach. „Sehen Sie keine Möglichkeit des Zusammenkommens hier im Westen? Wenn die Verfassung da ist, wird alles weit schwerer sein. Um der Arbeit an unserer Jugend willen frage ich Sie. Oder soll es so weitergehen, dass jeder auf das Eigene sieht und den Anderen nicht mehr kennt. Aber Sie dürfen meine Frage nicht missverstehen oder falsch deuten. Unsere Gemeindejugendarbeit schreitet stetig fort, wir kommen schon durch. Ich will nur wissen, weshalb Kräfte sich weigern, wo es darum geht, das Evangelium der Jugend zu sagen. Meine Ansicht ist die, dass Jugendarbeit von jeder kirchenpolitischen Haltung frei gehalten werden muss. Ich kenne heute nur 3 Worte: Evangelium, Gemeinde und Jugend.“