Gefährliche Werbung?
Im Juni 1934 veröffentlicht der für die evangelische Jugendarbeit in Gummersbach zuständige Werner Krefting ein bebildertes Faltblatt mit dem Titel „Na, also, drum kommst Du zu uns!“, mit dem er zur Teilnahme in der Evangelischen Jungschar wirbt. Außerdem benutzt Krefting die Bezeichnungen, die er bereits im Februar für die künftige Jugendarbeit vorgeschlagen hatte, die seinerzeit jedoch abgelehnt worden waren, nämlich „Evangelischer Jugenddienst Gummersbach“ und „Evangelischer Jungtrupp“ für die 14- bis 18-Jährigen, ein Phänomen, das auch in den Folgejahren weiterhin zu beobachten ist.
Entsprechend fällt die Reaktion des Westbundes aus. Als Krefting wegen eines die Betätigung der konfessionellen Jugendverbände einschränkenden Erlasses des Kölner Regierungspräsidenten in Wuppertal nachfragt, wird ihm von dort geantwortet, dass gegen diese Verordnung nichts getan werden könne. „Uns bleibt nur das eine, dass wir in der Stille unsere Arbeit tun und alles vermeiden, was uns auffallen lässt.“ Zudem sei man beim Westbund der Überzeugung, „dass der erwähnte Erlass unsere Arbeit nicht trifft, wenn wir in den uns gezogenen Grenzen bleiben“. Daher sehe man auch die von der Gummersbacher evangelischen Jugend geplante Jungen-Freizeit in Kaub nicht in Gefahr.
Die sah man hingegen an anderer Stelle. „Bei der Vorbereitung und Werbung solcher Veranstaltungen müssen wir uns aber möglichst vorsichtig verhalten. Die Propaganda, die Sie in Ihrem Vereinsblatt ‚Evangelischer Jungendienst Gummersbach‘ machen, scheint mir gewagt zu sein und zu weit zu führen. Es kommt selbstverständlich immer darauf an, welche Auffassung maßgebende Leute haben. Ihr Blatt ist ja äußerst geschickt zusammengestellt; aber ich fürchte, dass es die Aufmerksamkeit fernstehender uns nicht wohlgesinnter Kreise zu sehr auf sich zieht.“ – Ob der Prospekt dennoch zur Verteilung kommt, ist der Akte nicht zu entnehmen.