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Ereignisse
1934
März

Vorschläge zu Neuordnung Evangelischer Jugendarbeit

Am 6. März 1934 erörtern Provinzialjugendpfarrer und der ehemalige Westbund-Mitarbeiter Dr. Wilkes „Vorschläge zur Neuordnung der männlichen Jugendarbeit“. Beide fassen die Ergebnisse folgendermaßen zusammen:

„1.) Wo der Weg der Doppelmitgliedschaft beschritten worden ist und dadurch die örtlichen Vereine ihren Bestand gewahrt haben, beauftragt das Presbyterium bezw. das Pfarramt dieses ‚Evgl. Jugendwerk‘ mit der Betreuung der gesamten evangelischen Jugend der Gemeinde.
Die Arbeit ist im engsten Einvernehmen mit dem Pfarramt durchzuführen.

2.) Wo durch eine Entlassung der 10-18-Jährigen der bisher arbeitende Verein nicht mehr lebenskräftig ist, muss die Betreuung der Jugend auf eine neue Grundlage gestellt werden.
Die Kirchengemeinde richtet dann an den freien Wochentagen Jugendabende bezw. -nachmittage ein, zu denen sie die gesamte evgl. Jugend einladet, und beauftragt für Jugendarbeit geeignete Kräfte (Diakonen, Laien, frühere Vereinsarbeiter usw.) mit der Durchführung der Arbeit.

3.) Wo durch Entlassung der unter 18-Jährigen nur ein Stamm älterer Jugend übriggeblieben Ist, sollten diese Kräfte als Träger der neuen Jugendarbeit verantwortlich eingebaut werden.

4.) Da die volksmissionarische Arbeit in Lagern und Kursen, wie auch alle Jugendarbeit in Zukunft nach Kirchenkreisen gegliedert werden muss, wären die Bundesgebiete bei der zu erwartenden Neuordnung der kirchlichen Kreise entsprechend umzugestalten.
Der kirchliche Kreisjugendpfarrer wird im engsten Einvernehmen mit dem bisherigen Kreispräses in seiner Synode die Neuordnung des Jugendwerkes nach den Anweisungen des Provinzial- (Landes-) Jugendpfarrers vornehmen.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, bei Eignung das Amt des Kreisjugendpfarrers mit dem Kreispräses au besetzen. Diese Frage wird im gegenseitigen Einverständnis von Fall zu Fall geregelt.
Im Blick auf die straffe Organisation der HJ ist es ratsam, die kirchliche Jugendarbeit Gebiets- oder Obergebietsweise diesen Gliederungen anzugleichen.
Es ist erstrebenswert, dass die männliche Jugendarbeit durch eine Zentrale, die im engsten Arbeitsverhältnis aus Bevollmächtigten z.B. des Obergebietes West steht, einheitlich geführt wird.

Wir stellen zur Erwägung: Ziel möge sein, dass der Westdeutsche Jungmännerbund von der Kirche delegiert würde, diese Zentrale darzustellen.

6.) Nach solcher Einigung würden sich folgende Arbeitsgebiete ergeben:
a) Herausgabe der Jugendzeitschriften (männlich, Stadt, Land, 10-14 Jahre, 14-18 Jahre);
b) Einheitliche Führung und Durchführung der volksmissionarischen Kurse und Lager im ganzen Obergebiet fest;
c) Stellung und Schulung von Leitern und Mitarbeitern für diese Kurse;
d) Stellung und Schulung der Kräfte für die gemeindemäßige Jugendarbeit;
e) Erarbeitung von Lehr- und Stoffplänen, sowie sein jedes Materiales, was für dies® Arbeit nötig ist.

7.) Alle Arbeitsgebiete werden durch den Kreis der Facharbeiter (a - e) durch den evangelischen Bevollmächtigten West zusammengeführt und in einheitlicher Linie gestaltet. Zum Arbeitskreis gehören ebenfalls die Landes- (Provinzial-) Jugendpfarrer der Kirchengebiete des Obergebiete West.

8.) Bis zur endgültigen Regelung der Finanzierung bleibt die bisherige Arbeit, soweit sie dem Jugendabkommen entspricht, bestehen (Beiträge, Zeitschriften).
Die Kirchenkollekten für die kirchliche Jugendarbeit werden weiter erhoben und nach der Regelung der organisatorischen Fragen zur Verteilung gebracht.

9.) Alle vorhandenen Jugendarbeiten werden in Zukunft ihre Zusammenfassung finden, etwa als ‚Evangelisches Jugendwerk West‘, das sich in eine männliche und eine weibliche ‚Säule‘ gliedert.

10.) Die Frage der Personalkräfte wie aller hauptamtlichen Arbeiter muss im Rahmen der vorhandenen Mittel geregelt werden. Die Evangelische Kirche ist bemüht, alle Härten zu vermeiden. Allerdings können keine Schulden gemacht werden. Es müssen lege gefunden werden, durch Umbesetzung jedem eine Arbeitsmöglichkeit zu bieten.“

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