Westbund wehrt sich gegen Boykottvorwürfe
In einem Rundschreiben äußert sich der Westbund zum aktuellen Stand sowie zu Formalien des Eingliederungsprozesses und verwahrt sich zugleich gegen Vorwürfe, er boykottiere die Eingliederung. Es heißt dort:
„Zur Klarstellung, aller anders lautenden Mitteilungen, gebe ich folgende offizielle Vereinbarung bekannt, die auf dringenden Wunsch aus unseren Verbänden, um größere Verwirrung zu verhüten, zwischen dem stellvertretenden Reichsführer des Evangelischen Jugendwerks und dem Reichsjugendpfarrer getroffen worden ist, und die an die Presse weitergegeben werden kann:
‚In einer Zusammenkunft dos Reichsjugendpfarrers Zahn mit dem stellvertretenden Reichsführer des Evangelischen Jugendwerkes, Direktor Riethmüller, die am 7. Februar in Stuttgart stattfand, würde festgestellt, dass der Reichsjugendpfarrer bezw. die von ihm berufenen kirchlichen Bevollmächtigten unter Mitarbeit mit den geordneten Organen dos Evangelischen Jugendwerkes die Neuordnung der Evangelischen Jugendarbeit in die Wege leiten wird. Damit ist in einer der wichtigsten Fragen des Neubaues der Deutschen Evangelischen Kirche eine entscheidende Klärung herbeigeführt.‘
Für die praktische Handhabung dieser Zusammenarbeit bei der Eingliederung wurde ferner vereinbart, dass das Formular für die ‚Einverständnis-Erklärung der Eltern‘ [s. 3.2.1934] zum Beitritt in die HJ von unseren Vereinsführern an unsere Mitglieder ausgegeben und die ausgefüllt zurückgegebenen Formulare von unseren Vereinsführern nicht an die HJ, sondern gesammelt an die örtlichen kirchlichen Bevollmächtigten des Reichsjugendpfarrers weitergeleitet werden sollen. Diese kirchlichen Bevollmächtigten veranlassen dann das Weitere zum Abschluss des Vertrages zwischen dem Gemeindekirchenrat und dem Führer dar HJ (BDM) auf Grund des vom Reichsjugendpfarrer herausgegebenen Eingliederungsformulars.
Aus diesen Vereinbarungen zwischen dem Reichsjugendpfarrer und dem Stellvertretenden Reichsführer des Evangelischen Jugendwerkes ist klar ersichtlich, dass der Vorwurf des Versuches der Boykottierung des Jugendabkommens in keiner Weise zu Rocht besteht.
Im Gegenteil: Durch Aufhebung aller Mitgliedsbeiträge für alle unter 18-jährigen haben wir den Beitritt in die HJ unseren Jugendlichen noch wesentlich erleichtert. Aber auch sonst ist von einer Boykottierung des Vertrages auch in unseren Rundschreiben keine Rede. Es ist vielmehr deutlich erkennbar, dass wir, seitdem der Staat gesprochen hat und der Rolle des Führers klar ist, den Vertrag als eine staatsgesetzliche Bestimmung anerkennen, ja uns in unserer Arbeit noch größere Beschränkungen auferlegen, (z.B. durch Verzicht auf jede Gleichtracht und jedes Abzeichen) als der Vertrag von uns fordert. Und zwar tun wir das ernst und ehrlich, um so die Möglichkeit einer wirklichen Befriedung und Einheit der deutschen Jugend zu schaffen, und endlich, soweit an uns ist, den monatelangen Streit mit der HJ zu überwinden.
Ich bitte alle beteiligten Stellen herzlich und dringend, um weitere Verwirrung zum Schaden für Kirche und Volk zu vermeiden, in den Linien der obigen Vereinbarungen unverzüglich zu handeln.“