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Ereignisse
1934
Februar

Jugendpfarrer kontert Kritik

Provinzialjugendpfarrer Voß reagiert am 6. Februar 1934 auf die Erklärung des Evangelischen Jugendwerks vom 3./4. Februar. Er teilt den von ihm „bevollmächtigten Pfarrer im Obergebiet West der Hitler-Jugend“ mit, die Verantwortlichen des Jugendwerks hätten damit demonstriert, dass sie nicht verstünden, „um was es geht“. Weiter heißt es:

„Gestern habe ich mit dem Reichsjugendpfarrer die Lage besprochen. Aus dieser Besprechung stelle ich folgendes heraus:

1) Die jetzt versuchten Querschläge der Verbände, die in Sachen der Eingliederung nicht im Sionne des Reichsbischofs und des Reichsjugendpfarrers arbeiten wollen, sondern eine andere Form der Eingliederung vorsehen, sind unter allen Umständen abzuweisen. Der Herr Reichsbischof ist über die Lage verständigt.

2) Wenn die Verbandsleitungen, die ich bis heute durch ihr Warten und die systematische Boykottierung der letzten Kundgebungen in essen und Wuppertal die Arbeit in unverantwortlicher Weise gestört haben, jetzt endlich bereit sind, so müssen sie sich den Anordnungen des Reichsjugendpfarrers unterstellen. Durch die Schuld der Verbandsleitungen stehen uns für die praktische Durchführung des Abkommens statt 8 Wochen nur noch 14 Tage zur Verfügung, Wir lehnen in dieser Lage jede Diskussion über die zukünftige Neugestaltung der Arbeit grundsätzlich ab. Das Reden muss späteren Zeiten vorbehalten bleiben,

3) Der Anspruch der Verbände, einen zweiten Reichsjugendpfarrer für den kleinen. Rest evgl. Verbandsjugend durch den Herrn Reichsbischof einsetzen zu lassen, ist In der gegenwärtigen Situation eine undiskutierbare Frage. Dadurch würde die alte Doppelgleisigkeit evgl. Jugendarbeit aufs neue befestigt, und alle unsere Arbeit zur Einheit evgl. Jugendarbeit vernichtet. Hinzu kommt, dass die Führungen der HJ jede Zusammenarbeit mit der Evgl. Kirche grundsätzlich abbrechen werden, weil die Person des für diese Stelle Benannten nach den Vorkommnissen der letzten Zeit für sie untragbar ist.

4) Wir gehen den für die Eingliederung von unserem Reichsjugendpfarrer gezeigten Weg unbeirrt weiter. Die Eingliederungsformulare sind von Reichsbischof und Reichsjugendführer am 30. Januar 1934 genehmigt und lassen sich nicht mehr ändern. Die Presbyterien haben jetzt zu handeln und dafür zu sorgen, dass die Eingliederung am 19. Februar 1934 beendigt ist. Die Anweisungen der Bevollmächtigten sind unter allen Umständen durchzuführen, da es nicht glaubhaft erscheint, dass der Herr Reichsbischof eine andere Weisung geben wird.“

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