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Ereignisse
1934
Juni

Katholische Kölner Jugend an Regierungspräsident

Am 20. Juni 1934 wenden sich „im Auftrage des Führerringes der katholischen Jugend Kölns“ die Pfarrer/Kapläne Büchler, Manstetten, Teusch und Vorspel mit der Bitte an den Kölner Regierungspräsidenten, das Wanderverbot aufzuheben. Sie schreiben:

„Als verantwortliche Führer der Katholischen Jugend Köln bitten wir Sie, das Verbot des gemeinsamen Wanderns zurückzuziehen.

Ihr Verbot gemeinsamen Wanderns trifft allein in Köln-Stadt 35.000 organisierte junge katholische Christen, die niemals etwas getan haben, dass man ‚Volk und Staat‘ vor ihnen ‚schützen‘ müsste. Trifft junge Deutsche, die als Einzelne wie als Gemeinschaft voll religiöser Dynamik wertvollstes Gut unseres Volkes sind. Trifft junge Großstadtmenschen, die der Sonne und frischen Duft zur Gesunderhaltung von Leib und Seele bedürfen. Trifft unsere Werktätigen, die Tag für Tag in Büro, Werkstatt und Fabrik Dienst am Ganzen des Volkes tun und sich sonntags nicht mehr gemeinsam in der deutschen Natur erholen dürfen. Trifft unsere Hotel- und Hausangestellten, die sich wochenlang auf den freien Tag und die gemeinsame Wanderung gefreut haben, und das nun umsonst. Trifft unsere Schuljugend!

Wir können und wollen nicht annehmen, sehr geehrter Herr Regierungspräsident, dass Sie durch dieses Verbot gemeinsamen Wanderns auf unsere Jugendlichem einen Druck ausüben wollen, dass sie in die Hitler-Jugend übertreten, um dort wandern zu dürfen!

Ein Entgegenkommen Ihrerseits wäre umso mehr zu begrüßen, als unsere, Jugend von dem Telegramm der Kölner Pfarrgeistlichkeit an den Herrn Reichskanzler vom 3.6.1934 erfahren hat und zuversichtlich auf eine günstige Antwort wartet. Deutsche Jugend von bestem Wert darf in ihrem Vertrauen nicht enttäuscht werden.

Diese unsere Bitte soll in keiner Weise in schwebende Verhandlungen eingreifen noch auch ein Urteil darüber enthalten, inwieweit die betreffenden Beschränkungen des katholischen Vereinslebens mit dem Konkordat und den Ausführungsbestimmungen vom 18.7.1933 vereinbar sind.

Zu Ihrer gefl. Kenntnisnahme legen wir Abschrift eines Briefes Sr. Exzellenz des Hochwürdigsten Herrn Bischofs Maximilian Kaller von Ermland vom 29.5.34 an die Staatspolizeistelle Königsberg Pr. bei.

Wir bitten Sie höflichst, die Zurücknahme des Verbotes gemeinsamen Wanderns noch vor dem-nächstem Sonntag bekannt zu geben.“

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