Untersuchung verlegter Schüler
Wie eng das Netz zur Erfassung von Luftwaffenhelfern geknüpft war, geht aus folgendem drohenden Schreiben des Kölner Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums an die Eltern von Schülern hervor, die nicht mehr in Köln, sondern – vermutlich im Zuge einer privaten Evakuierung - in Hessen die Schule besuchten:
„Ihr Sohn E. muss umgehend nach Eingang dieses Schreibens u. nach Verständigung mit dem dortigen Anstaltsleiter dem dortigen Gesundheitsamt zur Untersuchung auf seine Eignung als Luftwaffenhelfer zugeführt werden.
Bei Nichtbefolgung dieser Aufforderung wird die Angelegenheit dem Herrn Polizeipräsidenten in Köln übergeben.“
„Sehr geehrter Herr Professor,
gemäß behördlicher Anordnung müssen auch die beurlaubten Schüler (Jg. 28) umgehend einem Amtsarzt zur Untersuchung zugeführt werden auf ihre Eignung als Luftwaffenhelfer.
Sie wollen sich sofort nach Erhalt dieses Schreibens mit dem Herrn Direktor des Marburger Gymnasiums zur weiteren Veranlassung in Verbindung setzen.
Bei Nichtbefolgung dieser Aufforderung müsste die Angelegenheit dem Herrn Polizeipräsidenten in Köln übergeben werden.“