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Ereignisse
1943
Dezember

Bericht über LWH-Einsatz

Am 17. Dezember 1943 verfasst der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministeriums für den Einsatz von Luftwaffenhelfern beim Oberpräsidium in Münster folgenden zusammenfassenden Geheimbericht über den Einsatz von Luftwaffenhelfern:

„I. Unterricht

Es mehren sich die Berichte der Schulleiter, dass aus Mangel an Lehrkräften der Unterricht nicht durchgeführt werden kann.

Die Schulen verfügen zur Zeit nicht über die notwendige Zahl der Lehrkräfte. Besonderer Mangel besteht an Mathematikern und Naturwissenschaftlern. Die Erkrankungen unter den eingesetzten Lehrern nehmen infolge der Witterungsverhältnisse zu. Die Lehrer, die im Allgemeinen im vorgerückten Alter stehen, haben oft stundenweite Wege in Wind, Regen und Kälte zurückzulegen. Sie haben dann in nicht ausreichend geheizten oder überheizten oder zugigen Baracken zu unterrichten. Fahrzeuge werden von der Luftwaffe nur in den seltensten Fällen zur Verfügung gestellt, da die Einheiten keinen Betriebsstoff für solche Zwecke haben.

Der Chemie- und Physikunterricht wurde in den weitaus meisten Fällen in den Schulen erteilt. Es mehren sich jedoch die Fälle, dass Einheitenführer erklären, aus Einsatzgründen müsse dieser Unterricht in den Stellungen stattfinden. Diese Behauptung der Einheitenführer kann im Allgemeinen nicht widerlegt werden, da sie nicht nachprüfbar ist. Die Anweisung, dass das Experimentiergerät in Physik- und Chemiewagen herbeigeführt werden soll, ist nicht durchführbar. Es sind keine Fahrzeuge dafür vorhanden; die empfindlichen Geräte würden leiden und unbrauchbar werden. Der Ausfall des Mathematik-, Physik- und Chemieunterrichts wird sich in der Kriegszeit und Nachkriegszeit umso schwerer auswirken, als der Nachwuchs für diese Berufe beim Ausbau, bezw. Wiederaufbau der Industrie und Wirtschaft fehlen wird.

Die Planung des Einsatzes der Schulen und Klassen ist im allgemeinen von den Flakgruppen und den Schulleitern in gemeinsamen Besprechungen in verständnisvoller Zusammenarbeit erfolgt. (Die Lenkung des Einsatzes kann im einzelnen nicht für den ganzen Bereich des Luftgaukommandos von zentraler Stelle erfolgen). Die eine oder andere Flakgruppe oder Unterflakgruppe hat jedoch den Verbindungslehrern oder die Schulleiter bei der Planung nicht rechtzeitig beteiligt. Infolgedessen sind manchmal verschiedene Klassen derselben Schule in weit auseinanderliegenden Stellungen eingesetzt. Daraus ergeben sich außerordentliche Schwierigkeiten, da ein Lehrer wegen der großen Entfernungen nicht an demselben Tage in mehreren Stellungen (oder in einer Stellung und in der Schule) unterrichten kann. Die Lehrer der verschiedenen Fachrichtungen können deshalb nicht nutzbringend verteilt und eingesetzt werden. Noch schwieriger liegen die Verhältnisse bei den Mittelschulen. Die Zahl der eingesetzten Luftwaffenhelfer ist in der jeweiligen Einsatzgruppe klein. Der Lehrkörper der Mittelschulen ist zahlenmäßig gering. Infolgedessen ist es schwierig oder manchmal unmöglich, einen Lehrer für den Unterricht der Luftwaffenhelfer abzustellen. Eine nachträgliche Umlegung von Einsatzgruppen war gelegentlich erst nach monatelangen Bemühungen möglich. Es ist daher unbedingt notwendig, dass die Verbindungslehrer zu den Flakgruppen und die Schulleiter vor Fertigstellung des Verteilungsplanes gehört werden. Zwar ist in den Erlassen des Reichserziehungsministers und des Reichsluftfahrtministers wiederholt angeordnet, dass über die Bildung der Einsatzgruppen die Sonderbeauftragten oder deren Unterbeauftragte entscheiden. Einzelne Flakgruppen haben sich jedoch über diese Vorschriften hinweggesetzt.

Einige Schulen sind im Bereich einer anderen Provinz eingesetzt. Die Schulaufsichtsbehörden dieser Provinzen haben sich außerstande erklärt, Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, da sie für den Unterricht der Luftwaffenhelfer der eigenen Schulen nicht genügend Lehrkräfte haben. Bei Schulen, die nur über ältere oder kränkliche Lehrer verfügen, ist eine Unterbringung der Lehrer in den Stellungen oder in benachbarten Privathäusern nicht möglich. Mehrere Schulen oder Einsatzgruppen haben daher seit Wochen oder Monaten überhaupt keinen Unterricht für die Luftwaffenhelfer durchführen können. die Eltern beschweren sich mit Recht darüber. In dem Erlass des Reichsluftfahrtministers vom 8.10.1943 - Az. 11 b Nr. 84354/43 (abgedruckt im Erlass des Reichserziehungsministers vom 15.10.1943 E - III a 2510 - ) heißt es: „Der Führer hat der Heranziehung der Schüler als Luftwaffenhelfer (HJ) nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Schulunterricht mit mindestens 18 Stunden je Woche weitergeführt wird.“ Diese Bestimmung ist den Eltern nicht unbekannt geblieben. Eltern und Schulleiter schließen daraus (ob mit Recht oder Unrecht, sei dahingestellt), dass die Schüler als Luftwaffenhelfer nicht eingesetzt werden dürfen, wenn die Durchführung des Unterrichts nicht gewährleistet ist.

Die Aktion, die gemäß Min.Erl. vom 15.10.1943 - E III a 2510- die Versetzung von im aktiven Wehrdienst stehenden Lehrern für den Schulunterricht an Luftwaffenhelfer zum Ziele hat, wird keinen nennenswerten Erfolg zeitigen. Der Mangel an Lehrkräften wird dadurch nicht behoben werden.

II. Zusammenarbeit zwischen Schule und Luftwaffe

Die Zusammenarbeit zwischen den höheren Kommandostellen und den Schulaufsichtsbehörden (bezw. deren Unterbeauftragten) ist sehr erfreulich. Ebenso finden die Schulleiter und Lehrer bei den Einheitenführern im allgemeinen Verständnis für die Belange der Schule. Jedoch lassen sich die Erfordernisse des Schulunterrichtes und die militärischen Erfordernisse nicht immer in Einklang bringen. Es ergeben sich z.B. Schwierigkeiten und Spannungen, wenn die jungen Einheitenführer die höhere Schule nicht in guter Erinnerung haben. Die Schulleiter glauben auch gelegentlich eine gewisse Animosität gegen die höhere Schule feststellen zu müssen, wenn die Abteilungskommandeure Volksschullehrer oder Schulräte sind; in diesen Fällen ist vom Luftgaukommando oder von den Flakdivisionen darauf hingewirkt worden, dass freundlichere Verhältnisse eintreten.

Die Schulleiter und Lehrer haben bei auftretenden Schwierigkeiten eine schwache Position. Denn die Einheitenführer begründen ihr mangelhaftes Entgegenkommen durch militärische Notwendigkeiten. Das Gegenteil kann ihnen nur schwer bewiesen werden.

III. Fürsorge

Von den Schulleitern, Betreuungslehrern und Eltern ist häufig anerkannt worden, dass die Batterieführer und Betreuungsoffiziere (-Unteroffiziere) sich die Fürsorge für die Luftwaffenhelfer angelegen sein lassen. Andererseits wird immer wieder darüber geklagt, dass manche Batterieführer nicht für die besondere Lage der Luftwaffenhelfer, die durch den militärischen Dienst, durch die häufigen Tages- und Nachtalarme und den Schulunterricht über ihre Kräfte beansprucht werden. Den jungen Batterieführern, die oft von der Schulbank weg Soldaten geworden sind, kann daraus nicht ohne weiteres ein Vorwurf gemacht werden; denn sie haben keine Erfahrung in der Behandlung und Erziehung Jugendlicher, die noch im Entwicklungsalter stehen. Es besteht ein großer Unterschied in der Führung erwachsener Soldaten und in der Erziehung Jugendlicher. Man hat im Anfang beobachten können, dass die Luftwaffenhelfer mit größtem Interesse dem Unterricht am Gerät und Geschütz folgten. Durch das Gleichmaß des militärischen Dienstes hat sich diese Anteilnahme im Laufe eines Jahres abgestumpft. Es kann nicht ausbleiben, dass die Jungen infolge der Überbeanspruchung gelegentlich beim Innendienst nachlässig oder gleichgültig werden oder sich Erleichterungen zu verschaffen suchen. Die Methode, dass man Vergehen einzelner durch Bestrafung der ganzen Mannschaft abzustellen sucht, ist m.E., bei Luftwaffenhelfern unangebracht. Ein Junge empfindet das als Ungerechtigkeit und hat noch kein Verständnis dafür, dass derartige Maßnahmen im militärischen Leben unvermeidbar sind und im Interesse der Allgemeinheit gelegentlich in Kauf genommen werden müssen. Die Bestrafung kleiner Vergehen durch Urlaubsentziehung ist durch Befehl des Luftgaukommandos ausdrücklich verboten. Jedoch bleibt es dem Batterieführer unbenommen, Urlaubserteilung über das vorgeschriebene Maß hinaus einzustellen. Aber auch das empfindet der Junge als hart, wenn er an Verfehlungen anderer unschuldig ist. Es ist in den meisten Batterien durchaus möglich, den Luftwaffenhelfern mehr als einmal wöchentlich den Besuch des Elternhauses zu gestatten. Davon muss ausgiebig Gebrauch gemacht werden, um die Dienstfreudigkeit zu heben.

Es dürfte nicht vorkommen, dass Luftwaffenhelfer in unfertige Einsatzstellen verlegt werden, in denen die Baracken noch keine Fenster oder Türen, keine Öfen, kein Licht und Wasser haben. Wenn es sich hier auch um ganz seltene Fälle handelt, so entsteht doch die Gefahr, dass solche Fälle verallgemeinert werden und in der Bevölkerung unnötigen Unwillen hervorrufen.

Das Essen ist reichlich und gut zubereitet. Jedoch nehmen Eltern daran Anstoß, dass die Vitamin-Drops nicht in dem versprochenen Ausmaß zugeteilt werden, oder dass die Sonderzuteilungen sonntags erfolgen, wenn ein Teil der Luftwaffenhelfer auf Stadturlaub ist. Die Gesamtbeanspruchung der Luftwaffenhelfer kann durchaus der der Schwerstarbeiter gleichgestellt werden. Der Bevölkerung ist bekannt, dass die Sonderzuteilungen an Schwer- und Schwerstarbeiter reichlicher ausfallen.

IV. Unterrichtserfolg.

Schulaufsichtsbehörden, Schulleiter und Lehrer sind sich darin einig, dass der Unterrichtserfolg nicht zufriedenstellend ist, dass er sogar hinter den Erwartungen zurückbleibt und in keinem Verhältnis zu dem großen Aufwand steht. Es ist selbstverständlich ein Unterschied, ob Luftwaffenhelfer in ruhigen Gegenden oder im Operationsgebiet eingesetzt sind. Im Bereich des Luftgaukommandos VI haben sich die Tages- und Nachtalarme in den verflossenen Monaten derartig gehäuft, dass nicht nur sehr häufig der Unterricht ganz ausfallen musste, sondern dass den Luftwaffenhelfern jede Sammlung und Besinnlichkeit abgeht. Dieser Zustand ist umso schwerwiegender, als die Jungen schon vor Diensteintritt in ihrer geistigen Entwicklung und körperlichen und nervösen Widerstandsfähigkeit geschädigt sind. Die Schulaufsichtsbehörden und Schulleiter sehen der Heranziehung der 15 jährigen Schüler mit größten Befürchtungen entgegen und sind der Auffassung, dass diese Maßnahme kaum noch verantwortet werden kann.

Trotz aller Bemühungen der höheren Kommandostellen werden immer wieder Klagen laut, dass ein großer Prozentsatz der Luftwaffenhelfer (und zwar täglich immer wieder andere) im Unterricht fehlen, trotzdem dieses Fehlen sich nach Ansicht der Schulleiter vermeiden ließe. Ich kann feststellen, dass das Luftgaukommando gerade in dieser Frage auf die nachgeordneten Dienststellen erfolgreich eingewirkt hat. Aber ehe die Regiments- oder Abteilungskommandeure eingreifen, ist der Schaden bereits entstanden und wiederholt sich an anderen Stellen.

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Zusammenfassung

Der Mangel an Lehrkräften wird immer grösser.

Der Unterrichtserfolg - ist auch unter Anlegung eines stark herabgesetzten Maßstabes - ungenügend.

Der Schaden für die höheren und gehobenen Berufe, nicht zuletzt für die Wehrmacht wird später voll in die Erscheinung treten. Jungen die ein oder zwei Jahre im Operationsgebiet als Luftwaffenhelfer eingesetzt sind, werden in einem Masse überanstrengt, dass sie dauernde Schädigungen davontragen werden. Solche Schäden werden sich, wie die Erfahrungen des letzten Weltkrieges beweisen, vielleicht erst in späteren Jahren oder Jahrzehnten in ihrer ganzen Schwere auswirken. Von Eltern ist der Ausdruck geprägt, dass die Luftwaffenhelfer körperliche und geistige Kriegsbeschädigte bleiben werden. Ich glaube annehmen zu dürfen, dass alle beteiligten Stellen sich darin einig sind, dass es in jeder Hinsicht besser wäre, wenn der Einsatz der Schüler der Ober- und Mittelschulen als Luftwaffenhelfer vermieden werden könnte.“

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