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Ereignisse
1943
November

Arbeitstagung zum Jugendstrafrecht

Am 20. November 1943 berichtet der „Westdeutsche Beobachter“ über eine Tagung von Jugendrichtern und-Staatsanwälten, die anlässlich der Verkündung des neuen Reichsjugendgerichtsgesetzes im thüringischen Bad Salzungen stattfindet. Reichsjustizminister Thirack erklärt bei diesem Treffen, das neue Jugendstrafrecht fungiere in erster Linie als Mittel der Erziehung und verfolge als Hauptziel die Wiedereingliederung des Jugendlichen in die „Volksgemeinschaft“. Seine wichtigsten Instrumente seien daher die „Zuchtmittel“ (z.B. Jugendarrest), die nicht im Strafregister eingetragen würden.

Reichsjugendführer Axmann stellt fest, dass die Moral der deutschen Jugend in jeder Hinsicht besser sei als während des ersten Weltkrieges, was sich vor allem in der höheren „Wehrfreudigkeit“ manifestiere. Ernst Kaltenbrunner, Chef der Sicherheitspolizei und des SD, versichert, die Polizei werde im Umgang mit jugendlichen Straftätern stets deren potentielle Besserungsfähigkeit berücksichtigen.

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