Kriegseinsatzes der Jugend
Der K-Gebietsführer Köln-Aachen, Jeckstadt-Borchert, äußert sich im „Westdeutschen Beobachter“ in einem umfangreichen Artikel über die vielfältigen Formen des Kriegseinsatzes der Jugend und leitet daraus die Notwendigkeit ihrer „lückenlosen Erfassung“ ab.
Der Kriegseinsatz reicht nach Darstellung Jeckstadt-Borcherts von der Nachbarschaftshilfe über den Einsatz nach Luftangriffen bis hin zur Tätigkeit als „Schulhelferin“ des BDM in den besetzten Ostgebieten. Die „lückenlose Erfassung“ ist dabei Aufgabe der HJ-Bannführer und soll im Rahmen von „Jugendappellen“ erfolgen. „Teilnahmepflichtig sind alle Jungen im Alter von 10 bis 18 Jahren und alle Mädel im Alter von 10 bis 21 Jahren, soweit sie nicht im RAD oder im Wehrverhältnis stehen.“ Die „Lückenlosigkeit“ soll dadurch gewährleistet werden, dass die „Haushaltungskarteien der Ernährungsämter oder Kartenstellen“ der HJ zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der Appelle sollen die Jugendlichen ihre Wünsche bezüglich der späteren Einberufung äußern und, sofern sie „bisher noch nicht zum Dienst herangezogen wurden (...) einer Einheit der Hitler-Jugend zur Dienstleistung zugewiesen“ werden. Jugendliche, die in der HJ dienen, erhalten eine „Dienstkarte“, die als Ausweis gilt und mitgeführt werden muss. Eine derartige Erfassung der Jugend leitet nach Jeckstadt-Borchert keine „Verbürokratisierung“ ein, sondern soll eine „weitere Steigerung“ ihres Kriegseinsatzes ermöglichen. Die Parole der HJ laute dabei: „Wir hassen die Phrase und lieben die Tat.“