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Ereignisse
1943
Oktober

Erlass zur Nachversetzung

Am 12. Oktober 1943 stimmt der Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung per Erlass (E III a 2285) der Nachversetzung innerhalb eines laufenden Schuljahres zu, wenn die schulischen Schwächen eines Kindes auf seine Umquartierung zurückzuführen sind oder wenn der Schüler zur Wehrmacht oder als Luftwaffenhelfer eingezogen wird.

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