Verbindungslehrer zu Flakgruppen
Der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministeriums für den Einsatz von Luftwaffenhelfern lehnt es am 15. September 1943 ab, „besondere Verbindungslehrer für die Mittelschulen“ einzusetzen:
„Das Luftgaukommando und ich sind der Auffassung, dass je ein Verbindungslehrer für alle Schulen genügt. Der Einsatz (Verteilung der Schulen und Klassen auf die einsatzorte, Bildung der Einsatzgruppen) und allgemeine Fragen der Betreuung der Luftwaffenhelfer werden zweckmäßigerweise von einer Stelle geregelt. Es ist jedoch erwünscht, dass von den Schulaufsichtsbehörden der Mittelschulen ein Schulleiter bestimmt wird, der den Verbindungslehrer in Fragen der Lehrplangestaltung und des Einsatzes der Lehrkräfte der Mittelschulen berät und unterstützt.“
Diese Funktion wird in Köln dem Leiter der Mittelschule Dagobertstraße, Herrn Oettgen, zugewiesen: „Ich beauftrage Sie hiermit, Herrn Oberstudiendirektor Halfmann als Verbindungslehrer zu den Flakgruppen in den Fragen der Lehrplangestaltung und des Einsatzes der Lehrkräfte der Mittelschulen zu beraten und zu unterstützen.“