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Ereignisse
1934
Mai

Auflösung der Dienststellen der Gauverbände

Mit sofortiger Wirkung löst die Reichsjugendführung am 17. Mai 1934 die Dienststellen der Gauverbände 2 (Nord), 4 (Mitte) und 5 (Süd) auf. Die Gauverbandssportwartinnen Nord, Mitte und Süd treten in den Stab der RJF ein und werden der Abteilung I zugeordnet. Sie arbeiten als Beauftragte der Abteilung I in ihren bisherigen Arbeitsbereichen weiter.

Der Dienstverkehr der Obergaue der bisherigen Gauverbände geht zukünftig direkt an die betreffenden Abteilungen der RJF, nur die Obergausportwartinnen richten ihre Meldungen weiter an die bisherigen Gauverbandssportwartinnen.

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