Einbeziehung der 5. Klassen in den LWH-Einsatz
Am 3. März 1943 ergeht ein Erlass des Oberpräsidenten der Rheinprovinz, wonach mit Bezug auf den Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zum Kriegshilfeeinsatz der Jugend bei der Luftwaffe vom 22. Januar 1943 festgestellt wird: „Ab 1.8.1943 werden auch die Schüler der jetzigen Klasse 5, soweit sie den Jahrgängen 1926 und 1927 angehören, als Luftwaffenhelfer herangezogen. Ich ersuche Sie, sofort Listen diese Schüler (...) aufzustellen.“