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Ereignisse
1943
Juli

Einsatzradius von LWH ausgeweitet

Per „Erlass zum Kriegseinsatz der deutschen Jugend bei der Luftwaffe und Kriegsmarine, hier: auswärtiger Einsatz ( E III a 1900)“ wird am 23. Juli 1943 der Einsatzradius von Luftwaffen-und Marinehelfern ausgeweitet.

Der Einsatz wird „künftig nicht mehr auf den Schulort und seine unmittelbare Umgebung beschränkt sein (...) In Zukunft werden außer den Heimschülern auch die übrigen Schüler, für die an ihrem Schulort oder in dessen unmittelbarer Umgebung keine Einsatzmöglichkeit besteht, auswärts eingesetzt“. Die Heranziehung der Jahrgänge 1926 und 1927 aus den Klassen 6 bis 8 „erfolgt voraussichtlich ab 1. September 1943“.

Am gleichen Tag erfolgt eine Mitteilung des Sonderbeauftragten für den Einsatz von Luftwaffenhelfern beim Oberpräsidium in Münster:

„Wie mir das Luftgaukommando mitteilt, ist für den Einsatz von Luftwaffenhelfern allgemein der Grundsatz „Schulort = Einsatzort“ aufgehoben worden. Zur Heranziehung gelangen hierdurch alle Schüler der Jahrgänge 26 und 27 der bisherigen Klassen 5, 6 und 7 der höheren Schulen und der 5. Klasse der Mittelschulen, die bisher nicht zum Einsatz herangezogen wurden. Die Heranziehung der hierdurch für den Einsatz freiwerdenden   Schüler ist zum 1.9.1943 geplant.

Der Einsatz soll so erfolgen, dass die Entfernung des Einsatzortes vom Wohnort der Luftwaffenhelfer möglichst gering ist. Wenn also mehrere Einsatzorte zur Auswahl stehen, so ist derjenige Einsatzort zu bevorzugen, der verkehrstechnisch am günstigsten zum Wohnort (Schulort) der Schüler liegt. Damit die schulische Betreuung der Luftwaffenhelfer erleichtert wird, müssen Klassen verschiedener Schulen mit kleinen Schülerzahlen zusammengelegt und gemeinsam an einem Einsatzort eingesetzt und unterrichtet werden.

Ich ersuche Sie, die Flakgruppen bei den vorbereitenden Maßnahmen für die Verteilung der Schüler auf die Einsatzorte zu beraten und zu unterstützen. Die Flakgruppen werden sich dieserhalb mit Ihnen in Verbindung setzen.

Es liegt im Interesse der Schulen, dass sich die Schulaufsichtsbehörden und die Verbindungslehrer zu den Flakgruppen sofort um eine möglichst günstige Regelung bemühen. Es handelt sich zunächst um eine vorläufige Regelung, die das Luftgaukommando VI sehr kurzfristig an die übergeordnete Dienststelle zu melden hat.“

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