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Ereignisse
1943
Juni

Erweiterter Einsatz von LWH

In einer Referentenvorlage an den Leiter der Parteikanzler Bormann wird am 24. Juni 1943 die Auflockerung der Beschränkungen vorgeschlagen, die für den Einsatz von Luftwaffenhelfern gelten:

„Auf Grund meiner Besuche in den Nordwest- und Westgauen und auf Grund von Besprechungen mit dem Generalstab der Luftwaffe berichte ich zur Frage „Einsatz der Luftwaffenhelfer“ bei der Flak-Artillerie:

Mehrere Gaue, z.B. Westfalen-Nord, Düsseldorf und Hessen-Nassau, sind der Ansicht, dass die zunehmende Menschenknappheit einerseits, die Verstärkung der aktiven Luftabwehr andererseits es notwendig macht, die Luftwaffenhelfer intensiver als bisher heranzuziehen. Diese Gaue glauben, dass man in der Zukunft nicht mehr mit der bisherigen Regelung auskommen kann, nach der die Luftwaffenhelfer nur dann außerhalb der Deckung, also z.B. in der Batterie-Stellung verwendet werden dürfen, wenn sie sich freiwillig zu Einsatz außerhalb der vollen Deckung melden und wenn der Vormund seine Einwilligung gibt.

Die Luftwaffe hat mit den Luftwaffenhelfern durchweg gute Erfahrungen gemacht. Die Jungen haben sich insbesondere am Kommandogerät, am Ortungsgerät, Messgerät und an den übrigen Geräten bewährt, die eine besondere geistige Wendigkeit und körperlicher Fixigkeit erfordern. Die Luftwaffe wurde es begrüßen, wenn die Möglichkeit geschaffen würde, alle Luftwaffenhelfer je nach Eignung in der Batterie-Stellung zu verwenden. Selbstverständlich soll die Verwendung dem Stand der körperlichen Entwicklung angepasst bleiben.

In Übereinstimmung mit den o.a. Gauen bin ich der Ansicht, dass eine Heranziehung aller Luftwaffenhelfer zum Dienst in der nach oben nicht geschützten Stellung auf die Dauer unvermeidlich sein wird. Ich bin aber auch aus Gründen der Gerechtigkeit der Auffassung, dass man die weichlichen Jungen bzw. die Söhne besonders vorsichtiger Eltern ebenso gut der Gefahr aussetzen sollte, wie die Freiwilligen. Zur Zeit hat der weichliche Junge die Möglichkeit, in der Deckung, also unter Dach zu bleiben, während sein freiwilliger Klassenkamerad sein Leben einsetzt. Abgesehen von dem erzieherischen Nachteil dieser Lösung ergibt sich der weitere schwerwiegende Nachteil, dass die tüchtigen, also die für die Zukunft wertvolleren Jungen, größere Verluste haben als die weniger einsatzfreudigen Jungen.

Ich bitte um Ihre Entscheidung, ob mit der Reichsjugendführung und mit dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe verhandelt werden kann in der Richtung:

Die 16-18-jährigen Luftwaffenhelfer können in Zukunft ohne besondere Meldung und ohne besonderes Einverständnis des Vaters bzw. Vormunds zum Einsatz am Kommandogerät, Ortungsgerät usw. sowie zu geeigneten Diensten in der Feuerstellung herangezogen werden.“

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