Geburtsjahrgänge 1926/27 werden LWH
Mit dem Erlass zum Kriegshilfeeinsatz der Jugend bei der Luftwaffe (E IIIa 1410 (b)) verfügt der Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung am 31. Mai 1943, dass Schüler der Geburtsjahrgänge 1927/27, „die gegenwärtig die Klasse 5 der höheren Schulen besuchen“ ab dem 15. Juli 1943 „nach Bedarf zum örtlichen Kriegshilfeeinsatz bei der Luftwaffe und der Kriegsmarine herangezogen“ würden. Der Bedarf werde von den Luftgaukommandos bzw. den Marinestationskommandos ermittelt. Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht herangezogen oder aus dem Dienst bei der Luftwaffe entlassen würden, sollen erneut untersucht und ggf. eingesetzt werden.