Neuer Streifendienst kontrolliert Uniformen
Ab dem 1. Mai 1934 wird im Gebiet Mittelrhein ein Streifendienst der HJ eingesetzt, der zuvörderst dafür zuständig ist, die korrekte Uniformierung der Einheiten zu kontrollieren. In dem Zusammenhang wird in dem Mitteilungsblatt "Rheinische Hitlerjugend" am 15. Mai auch nochmals auf bestehende Uniformvorschriften hingewiesen und bemerkt, dass "bunte Halstücher, unvorschriftsmäßige Lederknoten und Zivilkleidungsstücke über der Uniform" verboten seien (hier reagiert die HJ offenbar auf entsprechende Missstände!). Zudem wird betont, dass das Rauchen in Uniform auf der Straße nicht gestattet sei und auch nicht das Baden in "freien Gewässern".