Konzentrationslager für Jugendliche
Am 11. Mai 1943 berichtet das Reichssicherheitshauptamt über die Einrichtung von „Jugendschutzlagern“:
„Mit der Schaffung der Jugendschutzlager hat die Kriminalpolizei eine wesentliche Maßnahme zur Bekämpfung der Jugendgefährdung und Jugendkriminalität getroffen. Sie hat damit eine empfindliche Lücke der Fürsorgeerziehung geschlossen, denn diese scheidet aussichtslose Fälle aus. Die in der Freiheit belassenen schwersterziehbaren kriminellen und asozialen Jugendlichen konnten sich also bis dahin ungestört weiter zu Schädlingen der Volksgemeinschaft entwickeln.
Die Jugendschutzlager haben die kriminell gefährdeten und asozialen Minderjährigen, die mit den Mitteln der Fürsorgeerziehung nicht zu bessern sind, nach kriminalbiologischen Gesichtspunkten zu sichten, die noch Gemeinschaftsfähigen so zu fördern, dass die ihren Platz in der Volksgemeinschaft ausfüllen können, und die Unerziehbaren bis zu ihrer endgültigen Unterbringung (in Arbeits-, Heil- und Pflegeanstalten, Konzentrationslagern u.a.) unter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft zu bewahren. Erziehungsmittel sind: Straffe Lagerzucht, angespannte Arbeit, Sport, Unterricht, weltanschauliche Schulung und eine planmäßige Freizeitgestaltung.
Das Jugendschutzlager M o r i n g e n für männliche Minderjährige, das im August 1940 eröffnet wurde, umfasst zur Zeit 650 Lagerzöglinge, die zum größten Teil in ausgesprochenen Rüstungsbetrieben arbeiten. Die restlichen Lagerzöglinge, die infolge geistiger oder körperlicher Mängel für eine bezahlte Arbeit nicht in Betracht kommen, werden für Lagerzwecke zu Reinigungs-, Verlade- und Zutragearbeiten eingesetzt.
Von 802 Lagerzöglingen konnten bis zum 1.1.1943 106 nach erfolgreicher Lagererziehung entlassen werden und zwar 70 zur Wehrmacht oder zum RAD, 25 in Einrichtungen der Fürsorgebehörden als Übergang ins freie Leben und 11 in freie Arbeitsstellen. Es sind von ihnen rückfällig geworden 5. Als unerziehbar wurden 42 entlassen und zwar 12 in Konzentrationslager und 30 in Heil- und Pflegeanstalten.
Der Jugendschutzlager Uckermann für weibliche Minderjährige ist im Juni 1942 eröffnet worden und ist noch im Aufbau begriffen. Die bisher dort untergebrachten 400 Zöglinge arbeiten vornehmlich in der Gärtnerei, die auf einem ehemaligen Wiesengelände an der Havel errichtet wird, und sollen dadurch für landwirtschaftliche Stellen vorbereitet werden. Ferner werden sie in der Näherei der Spielzeugherstellung für die deutschen Ausrüstungswerke und mit Haus- und Hofarbeiten beschäftigt. Eine Schneiderei und lagereigene Küche sind noch im Entstehen, desgleichen die Errichtung einer Angorakaninchenfarm.
In Litzmannstadt ist am 1.12.1942 ein Polen-Jugendverwahrlager errichtet worden, dass der Unterbringung polnischer Kinder- und Jugendlicher im Alter von 8-16 Jahren dient. Diese Einrichtung war eine dringende Notwendigkeit, denn die sich herumtreibenden polnischen Kinder und Jugendlichen drohten einen Verbrechernachwuchs schlimmsten Ausmaßes zu bilden und die gesunde Entwicklung volksdeutscher Jugendlicher zu gefährden. Diese polnischen Kinder sollen im Lager - abgesehen von Gewöhnung an Ordnung und Sauberkeit - nicht erzogen sondern lediglich zu brauchbaren Arbeitskräften herangebildet werden. Der Unterricht für sie beschränkt sich auf die Vermittlung der notwendigsten Kenntnisse, die sie befähigen sollen, Arbeitsaufträge richtig zu verstehen und auszuführen. Sie werden mit Arbeiten beschäftigt, die die Ghettoverwaltung in Litzmannstadt an das Polen-Jugendverwahrlager abgibt und die dem Alter der Kinder angepasst sind.“