„Verpflichtung der Jugend“
Anlässlich der am 28. März 1943 anstehenden „Verpflichtung der Jugend“ erscheinen im „Westdeutschen Beobachter“ vier Tage zuvor grundsätzliche Erörterung zur Rolle der Jugend.
Anders als im feindlichen Ausland, so heißt es darin, definiere sich im Nationalsozialismus „der Wert des Lebens nur in der Leistung, die wir für die Gemeinschaft vollbracht haben“. Der Verzicht auf die Individualität werde in der Hitlerjugend mit „Kameradschaft“ belohnt, die nicht nur das Volk umfasse, sondern schon die nachfolgenden Generationen einschließe: „In der HJ warten Kameraden und Kameradinnen (...) als treue Weggenossen, die jederzeit helfend zur Seite stehen. Darüber wölbt sich wie ein gewaltiger Dom die Kameradschaft des ganzen Volkes, und dahinter stehen schon die Reihen der Kommenden, denen die vierzehnjährigen Jungen und Mädel Aufruf und Richtung sind.“
Das Schicksal des Einzelnen ist mit dem der Gemeinschaft identisch: „Entweder lebt unser ganzes Volk und wir mit ihm oder wir alle gehen zugrunde." Hinsichtlich der deutschen Jugend verfolgen die Feindmächte weitreichende Vernichtungspläne: "Was haben der jüdische Bolschewismus und die Plutokratie des Geldsacks nicht alles ausgedacht, um unser Volk und seine Jugend zu entrechten (...) Die heiligsten Bande des menschlichen Daseins haben sie frivol zerrissen. Die deutsche Jugend will man deportieren, will sie fremden Kräften und jüdischen Erziehern überantworten. In Zwangserziehungslagern sollen unsere Junge und Mädel nach ihrem Willen erzogen werden.“
Der Dienst für die „Schicksalsgemeinschaft“ sei daher für jeden Jugendlichen oberstes Gesetz: „Jede Stunde deines Lebens dient dieser Forderung.“