Einberufung der LWH
Reichsweit werden rund 34.000 Schüler im Alter zwischen 15 und 16 Jahren als Flakhelfer eingezogen.
Im „Westdeutschen Beobachter“ wird diese Maßnahme in einem „Warum werden die Jungen Luftwaffenhelfer“ überschriebenen Artikel mit dem Hinweis auf den erhöhten Personalbedarf der Wehrmacht außerhalb des Reichsgebiets gerechtfertigt und den besorgten Eltern versichert: „Die Jungen, die bei der Flak als Luftwaffenhelfer tätig sein werden, brauchen schwere körperliche Arbeit, Arbeit, die über ihre Kräfte ginge und sie gesundheitlich schädigt, gar nicht zu leisten.“ Schließlich müssten auch 14-jährige Lehrlinge nach dem Schulabgang anstrengende körperliche Arbeit verrichten. Schulversäumnisse werden immerhin eingestanden, aber nicht als Argument gegen die Rekrutierung der Schüler gelten gelassen: „Hunderte, Tausende, Hundertausende von Soldaten haben in diesem Sinne bereits sechs Jahre „verloren“. Solange dienen sie schon ihrem Vaterland mit den Waffen.“
Nach der Argumentation des WB würde eine militärische Niederlage die Jugendlichen weit schlimmer treffen als alle Maßnahmen, die zur Abwendung dieser Niederlage beitragen. Außerdem bereite der Dienst als Luftwaffenhelfer den Jugendlichen charakterlich gut auf sein berufliches Leben vor, indem er ihn „soweit reifen“ lasse, „dass er seine spätere Arbeit mit viel größerem Ernst und Eifer beginnen und vollenden wird“.
Auch zehn Tage später ist die NS-Presse weiterhin bestrebt, Eltern zu beruhigen.- Im WB etwa heißt es: „Der Einsatz der Hitler-Jungen erfolgt in unmittelbarer Umgebung des Wohnortes. (...) Für die Unterkunft ist klassenweise in der Nähe des Einsatzortes Sorge getragen. Nur in Ausnahmefälle wohnen die Jungen in Kasernen. (...) Die Luftwaffe hat es sich zur Aufgabe gemacht, für eine reichliche und gute Verpflegung zu sorgen. Der Schulunterricht geht in entsprechendem Rahmen weiter. (...) Dieser Kriegeinsatz der Hitler-Jugend vollzieht sich im Rahmen der Jugenddienstpflicht. Für die körperliche und seelische Betreuung sind gemeinsam Hitler-Jugend und Schule verantwortlich.“
Die Luftwaffenhelfer sind krankenversichert und sollen einmal wöchentlich ihre Eltern besuchen dürfen; außerdem sollen sie zweimal jährlich einen vierzehntägigen Urlaub erhalten.
Auch die Betreuung der LWH wird durch die Presse –insbesondere im Vergleich zu anderen Ländern als gut dargestellt. Die Rekrutierung von 15-jährigen Schülern zum Luftwaffendienst soll dabei nämlich durch den Hinweis relativiert werden, dass „in den Feindländern schon seit langem (...) auch die Schuljugend in weitestem Ausmaß für Kriegsdienste“ herangezogen werde, während Deutschland sich „erst jetzt, im Zeichen der totalen Mobilisierung aller Kräfte“ zu vergleichbaren Maßnahmen entschlossen habe.
Der WB-Artikel vom 28. Februar lässt zudem durchblicken, dass künftig auch Vierzehnjährige „nach Einzelprüfung“ schon als Luftwaffenhelfer dienen können, wenn sie diesen Wunsch äußern und der Schulleiter einverstanden ist. Mit dieser Feststellung reagiert man angeblich auf entsprechende Gesuche, die bei der Reichjugendführung eingegangen seien.
Alle Gefahren und Nachteile des Luftwaffeneinsatzes werden dementiert: Ständige medizinische Betreuung werde gesundheitliche Schäden „ausschalten“. Der Schulbetrieb werde zwar auf die wesentlichen Fächer beschränkt, aber dies lasse „sogar eine Intensivierung des Unterrichts erwarten“.
Zum eigentlichen Kriegseinsatz wird abschließend festgestellt: „Ihr Einsatz erfolgt nur bei Maßnahmen, die ihrer Altersstufe gemäß sind“ – was immer das heißen mag.