Einführung des Staatsjugendtages
Mit einem Abkommen zwischen dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust und dem Reichsjugendführer Baldur von Schirach wird am 7. Juni 1934 der Staatsjugendtages eingeführt. Das Abkommen lautet:
„Für die Erziehung der Schuljugend im nationalsozialistischen Staate sind Schule, Reichsjugendführung (H.J-Bewegung) und Elternhaus nebeneinander berufen.
Ein fruchtbares Zusammenwirken zu gewährleisten, sind der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Jugendführer des Deutschen Reiches über folgende, in der Zukunft zu verwirklichende Maßnahmen einig:
1. Der Sonntag der Jugend gehört grundsätzlich dem Elternhaus und der Familie, Veranstaltungen der Schule und der Reichsjugendführung (H.J-Bewegung) sind daher grundsätzlich auf die Werktage zu verlegen.
2. Für die Erziehungsarbeit der Reichsjugendführung (H.J-Bewegung) wird den ihr unterstellten Schülern der Sonnabend als schulfreier Tag eingeräumt (Staatsjugendtag). Daneben steht der Reichsjugendführung (H.J-Bewegung) der Mittwochabend als Heimabend zur Verfügung, der von der Reichsjugendführung zentral gestaltet wird. Für die der Reichsjugendführung (H.J-Bewegung) unterstehenden Schüler fallen die bisherigen Sportnachmittage weg.
3. Für die übrigen Schüler findet am Sonnabend Unterricht wie üblich statt. Der aufgabenfreie Sportnachmittag für diese Schüler wird auf den Sonnabendnachmittag verlegt.
4. Im Übrigen stehen die Werktage uneingeschränkt der Arbeit der Schule zur Verfügung.
5. Für die beruflich tätige, der Reichsjugendführung (H.J-Bewegung) unterstehende Jugend wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahre die gleiche Regelung angestrebt.“
Der erste Staatsjugendtag soll, wie mit einem neuerlichen Erlass am 30. Juli 1934 festgelegt wird, vom ersten Samstag nach den Sommerferien 1934 an laufend stattfinden, jedoch zunächst nur für das Jungvolk. Eine Regelung für die HJ wird gleichzeitig angekündigt.