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Ereignisse
1934
Juni

Hitlerjungen als Adjutanten von NSDAP-Führern

Am 1. Juni 1934 schließen der Stabsleiter der PO der NSDAP Robert Ley und Reichsjugendführer von Schirach eine Vereinbarung, wonach Hitlerjungen als Adjutanten für Hoheitsträger der NSDAP eingesetzt werden sollen, um so einen Beitrag zur Sicherung des Führernachwuchses zu leisten. In der nicht zur Veröffentlichung bestimmten Vereinbarung heißt es:

„Um der Partei einen wertvollen und geschulten Führer-Nachwuchs zu sichern, wird zwischen dem Stabsleiter der P.O. und dem Reichsjugendführer folgendes vereinbart:

Jedem Hoheitsträger vom Ortsgruppen- bis zum Gauleiter und jedem Stabswalter vom Kreisamtswalter bis zum Amtsleiter der Obersten Leitung der P.O. wird ein Hitlerjunge (über 17 Jahre) als persönlicher Mitarbeiter auf 1 Jahr lang beigegeben. Die Auswahl der für diese Aufgabe vorgesehenen Hitlerjungen geschieht durch den zuständigen Personalamtsleiter im Einvernehmen mit dem zuständigen H.J.-Führer. Die Hitlerjungen brauchen nicht unbedingt Mitglied der Partei zu sein. Die so ausgewählten Hitlerjungen tragen weiterhin ihre H.J.-Uniform.

Nach 1-1 1/2 Jahr Dienst in der P.O. besuchen die H.J.-Jungen die Gau-Führerschule und werden dann der zuständigen Ortsgruppe als Blockwart überwiesen und nach Eignung und Möglichkeit weiterbefördert.

Der politische Leiter hat über die Fähigkeiten und Arbeiten des ihm zugeteilten Hitlerjungen nach Abschluss der ‚Lehrzeit‘ ein ausführliches Zeugnis dem zuständigen Personalamt einzureichen.

Die zum Dienst in der P.O. abgestellten Hitlerjungen werden in den Personalämtern der P.O. karteimäßig geführt.

Der politische Leiter, dem auf diese Weise der Nachwuchs der politischen Leitung anvertraut wird, hat sich der großen Verantwortung bewusst zu sein und sein Verhalten entsprechend einzustellen.

Die den politischen Leitern zugeteilten Hitlerjungen sind nach Möglichkeit zu allen Arbeiten, Besprechungen usw. heranzuziehen, damit sie tatsächlich mit den Aufgaben eines politischen Leiters vertraut werden; sie sind vom Dienst der H.J. befreit.

Die Gau-Personalamtsleiter erstatten bis zum 1. Sept. 1934 Vollzugsmeldung an das Personalamt der Obersten Leitung der P.O.“

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