Unklarheit um Aufhebung des Uniformverbots
Generalvikar David wendet sich am 31. Mai 1934 an Reichsinnenminister Frick und bittet um Aufklärung. Am Vorabend habe die Reichsrundfunkstelle die Aufhebung des Uniformverbotes für katholische Jugendverbände bei den Fronleichnamprozessionen offiziell verkündet. Die Staatspolizei Köln habe dagegen in den Morgenstunden bekannt gegeben, dass diese Aufhebung des Verbotes für den Regierungsbezirk Köln keine Geltung habe. Da eine Benachrichtigung der Jugendlichen unmittelbar vor dem Beginn der Prozessionen nicht mehr möglich sei, befürchtete der Generalvikar „große Verwicklungen und weitgehende Beunruhigung" der katholischen Bevölkerung. Er bittet den Innenminister daher um „sofortiges Eingreifen".