Luftfahrtlehrgänge für erwerbslose Hitlerjungen
Das Gebiet 11 Mittelrhein kündet in einem Aufruf im Westdeutschen Beobachter vom 4. Mai 1934 die Durchführung von unentgeltlichen Gebietsluftfahrtlehrgängen für erwerbslose HJ-Mitglieder zwischen 16 und 18 Jahren an. Die dreimonatigen Kurse sollen als Berufsvorbildung im Flugzeugbau dienen und die Jugendlichen theoretisch und praktisch im Gleit- und Segelfliegen ausbilden.