Übertreten des Uniformverbots durch katholische Jugendverbände streng geahndet
Die Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Aachen erlässt am 20. Januar 1934 eine Anordnung, der zufolge es den Angehörigen katholischer Jugendverbände untersagt ist, in ihrer bis dahin üblichen Tracht aufzutreten. Da gegen dieses Verbot, so der Westdeutsche Beobachter am 26. April 1934, wiederholt verstoßen wird, können in Zukunft Zuwiderhandlungen "mit scharfen polizeilichen Maßnahmen und vor allen Dingen mit der Einziehung unerlaubt getragener Uniformstücke" geahndet werden.