Berufswahl der Frau im nationalsozialistischen Staat
In einem Beitrag im Westdeutschen Beobachter vom 30. März 1934 wird nachdrücklich für eine angeblich wesensgemäße Berufswahl weiblicher Jugendlicher plädiert. Dabei solle der sozialen und "mütterlichen" Anlage in besonderer Weise Rechnung getragen werden. Vorgeschlagen werden daher Berufe im hauswirtschaftlichen, handwerklichen, gewerblichen und geistigen Bereich, darunter Hausangestellte, Verkäuferin, Schneiderin, Krankenpflegerin, medizinische Assistentin, Kindergärtnerin, Lehrerin, Erzieherin und Ärztin. Berufe, die den "bejahenden Dienst am Mitmenschen" in den Vordergrund stellen.
Gewarnt wird dagegen vor den künstlerischen Berufen. Hier werde die eigene Begabung häufig überschätzt. Notwendig sei eine "überdurchschnittliche Begabung, um die beständigen Höchstleistungen zu erzielen, an die sich der wahre künstlerische Erfolg knüpft".
Als guten Weg zur Orientierung, welcher Beruf für die einzelne der richtige ist, wird der weibliche Arbeitsdienst hervorgehoben. Hier würde der "Blick für Wert und Würde des mütterlichen Wirkungsfeldes" geöffnet, und die Jugendlichen würden lernen, sich als "pflicht- und rechtverbundenes Glied einer Gemeinschaft" zu fühlen.