Einheitliche Ausrüstung für das Landjahr
Der Kölner Regierungspräsident veröffentlicht am 30. März 1934 eine Liste für die Ausrüstung, die von den Teilnehmerinnnen und Teilnehmern des Landjahres mitzunehmen ist. Eine einheitliche Kleidung ist dabei nicht vorgeschrieben, nur bei den Jungen sollen die beiden mitzunehmenden Hemden braun und die kurze Hose dunkel sein.
Für die Anschaffung von Kleidung und Gegenständen können Zuschüsse für wirtschaftlich schwache Familien gewährt werden.