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Ereignisse
1934
Februar

Veranstaltungen konfessioneller Jugendorganisationen in Siegburg verboten

Franz Breuer, Kaplan in Siegburg, teilt dem Erzbischöflichen Generalvikariat in Köln am 3. Februar 1934 mit, dass soeben ein Verbot für alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen der konfessionellen Jugendorganisationen in den Pfarreien Siegburgs erfolgt sei. Auch das Tragen von Kluft und Abzeichen sei verboten. Vermutlich gelte das Verbot im gesamten Siegkreis. Eine "direkte Veranlassung" liege vor Ort nicht vor, "wenn nicht die Existenz der Vereine schon als schuldbar angerechnet wird". Es seien jedoch in den letzten Wochen "Verfolgungen" einzelner Mitglieder des Jungmännerverein vorgefallen und Veranstaltungen gestört worden. Am 26. Januar sei das Sturmscharheim im Kloster auf dem Michaelsberg aufgebrochen und das Inventar "total demoliert" worden. Der Bürgermeister habe bereits am 27. Januar die Fensterrahmen und in dieser Woche das Inventar reparieren lassen, nachdem der Landrat und der Kreisleiter die "Verwüstung" besichtigt hätten.

Eine strikte Beachtung des Verbotes habe er bereits veranlasst, da eine Änderung vor Ort wohl nicht möglich sei und nur "höhererseits" veranlasst werden könne.

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