Neuregelung der evangelischen Jugendarbeit
Baldur von Schriach erlässt am 5. März 1934 einen Tagesbefehl, dem zufolge die Eingliederung der evangelischen Jugendorganisationen in die HJ abgeschlossen ist.
Bereits am 2. März hat das Geistliche Ministerium der Deutschen Evangelischen Kirche unter Führung des Reichsbischofs ein Kirchengesetz beschlossen, welches die Jugendarbeit der Deutschen Evangelischen Kirche regelt. Danach wird die gesamte evangelische Jugendarbeit zusammengefasst und als "Jugendwerk der Deutschen Evangelischen Kirche", ausgehend von den Gemeinden, durchgeführt. Damit besteht die Jugendarbeit nur noch "auf dem Boden der Kirchen und der Gemeinden", eigene Jugendverbände gibt es nicht mehr. Das neue Gesetz erstreckt sich nicht nur auf den bisherigen "bündischen Wirkungskreis", sondern auch unter anderem auf Konfirmandenunterricht, Kindergottesdienst, Freizeitgestaltung, Schulungsarbeit und Gemeinde-Jugendkreise. Das Gesetz beschränkt die kirchliche Jugendarbeit auf die "Wortverkündigung in ihrer ganzen Mannigfaltigkeit".