Alle HJ-Mitglieder sollen Lehrstelle erhalten
Zwischen dem Landesarbeitsamt Westfalen und dem Sozialen Amt des Gebietes Westfalen wird im Februar 1934 eine Vereinbarung getroffen, derzufolge alle Mitglieder von HJ und BDM, die zu Ostern die Schule verlassen, eine Lehrstelle erhalten sollen. Zudem sollen alle erwerbslosen Jgg. "in kürzester Zeit" eine Arbeitsstelle bekommen.