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Ereignisse
1934
Februar

Uniformverbot für konfessionelle Jugendverbände in Düsseldorf

Die Regierungspressestelle in Düsseldorf teilt am 9. Februar 1934 mit, dass die Staatspolizeistelle Düsseldorf "aufgrund mehrfacher Zwischenfälle ... im Interesse der öffentlichen Ordnung" für den Regierungsbezirk Düsseldorf ein Uniformverbot für die konfessionellen Jugendverbände erlassen hat. Sie dürfen überdies in der Öffentlichkeit nicht geschlossen auftreten und keine Fahnen oder Wimpel führen. Zudem sind ihnen alle sportlichen und "volkssportlichen" Betätigungen untersagt.

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