HJ verteidigt Führerprinzip
In seinem Nachrichten Organ "Rheinische Hitlerjugend" verteidigt die HJ des Gebietes Mittelrhein am 24. Januar 1934 das Führerprinzip als Erziehungsmaxime in der HJ und grenzt es gegen das Führungssymstem früherer bündischer Gruppern ab. Die HJ wird als "Grundstock des Staates" bezeichnet, da aus ihr dem Staat "neue Kräfte" zuflössen. Sie fördere "Körper und Geist", wecke "Zucht und Ordnung" und übe "Hilfsbereitschaft und Kameradschaftsgeist". "Freudig und freiwillig" unterstelle sich jeder seinem Führer.
In der Jugendbewegung habe die Gemeinschaft bestimmt, obgleich es auch dort Führer gegeben habe. Der junge Mensche aber müsse "gehorchen lernen" und sich "einem anderen Willen unterstellen und seine eignen Ansprüche und Forderungen zum Wohle der Allgemeinheit in den Hintergrund stellen".
In der HJ würden die Führer allein nach der Leistung ausgewählt, nicht nach "Rang und Stand". Nur durch das Führerprinzip sei die HJ so schnell so erfolgreich geworden, die frühere Jugendbewegung hingegen - und hier münzt die HJ ihr rücksichtsloses Vorgehen gegen die Bünde als deren eigene Schwäche um - sei auch deshalb "in sich selbst zerfallen", weil sie keine einheitliche Führung gehabt habe.