Aufgaben des Sozialen Amtes des Gebietes Mittelrhein
Am 22. Januar 1934 hält das Soziale Amt (Abt. III) des Gebietes Mittelrhein im Gebietshaus in Köln eine Arbeitstagung ab, auf der die umfangreichen Aufgaben des Amtes besprochen werden. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der beruflichen Unterstützung der schulentlassenen Hitlerjugend. Es soll dafür gesorgt werden, dass die organisierten Jugendlichen bevorzugt in Lehrstellen hineinkommen, zusätzliche Stellen geschaffen werden und die Jugendlichen anschließend in den Betrieben weiterhin betreut werden. Dabei sollen sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Berufsschulung durch Mitglieder der DAF erhalten, ohne dass dabei eine Konkurrenz zu den Berufsschulen entsteht. Perspektivisch möchte die HJ die gesamte Schulungsarbeit übernehmen, die DAF stellt dabei nur die Fachkräfte.
Zudem ist geplant, alle Disziplinarverfahren von HJ-Angehörigen in Schule, Beruf oder vor Gericht zu begleiten und damit Einfluss auf entsprechende Entscheidungen zu erlangen.
Für die Betreuung und Fortbildung der Jugendlichen sollen Bezirksjugendführer ernannt werden.
Ziel soll es sein, den Jugendlichen ein neues Arbeitsethos zu vermitteln, das Arbeit als "Verpflichtung am Volk" versteht und nicht allein als Broterwerb.